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20.02.2023

„KLARSTELLUNG APG: EU-Gericht: EU-Agentur ACER darf gemeinsame Vorschläge von Übertragungsnetzbetreibern abändern

Hintergrund der Entscheidung war kein rein österreichischer Sachverhalt, sondern es ging konkret um die Frage der Entscheidungskompetenz zur Setzung von Rahmenbedingungen für die Errichtung und Umsetzung europäischer Plattformen bezüglich Regelenergie („Balancing platforms“). APG hatte 2020 gemeinsam mit sieben weiteren europäischen Übertragungsnetzbetreibern (TSOs) die Entscheidung der EU-Regulierungs-Agentur ACER bekämpft, welche sich über einen gemeinsamen Vorschlag der TSOs hinweggesetzt hatte. Gegenstand der Entscheidung des Europäischen Gerichts war somit eine insitutionell-kompetenzrechtliche Frage. APG wird gemeinsam mit ihren TSO-Partnern den Inhalt der Entscheidung sowie deren allfällige Folgewirkungen im Detail analysieren und über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

 

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Christoph Schuh

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