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Projekte

Steiermarkleitung

Die bestehende Steiermarkleitung ist Teil des 380-kV-Sicherheitsrings im APG-Netz und damit wesentlicher Bestandteil für die sichere Stromversorgung und das Gelingen der Energiewende in der Region und ganz Österreich.

In Planung

Essenziell für die sichere Stomversorgung und das Gelingen der Energiewende

Die Steiermarkleitung ist Teil des 380-kV-Sicherheitsringes im Netz der APG. Er ist ein sicheres und effizientes Konzept für eine nachhaltig sichere Stromversorgung in ganz Österreich. 

Als wichtiges Bindeglied der Ost-West-Verbindung im Netz der APG verbindet die Steiermarkleitung den windkraftstarken Osten Österreichs mit den Pumpspeicherkraftwerken in Zentralösterreich (Malta und Kaprun). Dadurch kann nachhaltiger Strom österreichweit verteilt und genutzt werden. 

Darüberhinaus ermöglicht die Steiermarkleitung eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien in der Großregion Steiermark und im südlichen Burgenland. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende, sowie für die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in der Region.

98 km

Trassenlänge 81 km Steiermark, 17 km Burgenland

340

Masten

3

Umspannwerke Kainachtal, Oststeiermark, Südburgenland

380 kV

Spannungsebene Teil des 380 kV-Sicherheitsrings im APG-Netz

32

Gemeinden

Inbetriebnahme 3. Teilleiter

Mit dem Ziel den 380-kV-Sicherheitsring fit für die energiewirtschaftlichen Anforderungen der Zukunft zu machen, werden unter anderem Maßnahmen im süd-östlichen Bereich des Ringes erforderlich. Mit der Inbetriebnahme des dritten Teilleiters auf der Steiermarkleitung, kann zukünftig deren volle Übertragungskapazität genutzt werden.

Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in allen Lebensbereichen, den aktuellen Klimaschutzzielen und dem enormen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Erhöhung der Kapazität der Steiermarkleitung durch die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters aus energiewirtschaftlicher Sicht notwendig geworden.

Die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters ist eine rein rechtliche Maßnahme, das bedeutet, dass keine baulichen Maßnahmen an der Steiermarkleitung notwendig sind. Die bestehende Trassenlänge, Anzahl der Maste, Spannungsebene, sowie die Seillage und die Servitutsflächen bleiben unverändert. Nur in den Umspannwerken Kainachtal, Oststeiermark und Südburgenland sind, aufgrund der künftig höheren Kapazität, welche die Steiermarkleitung zur Verfügung stellt, Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig.

Als Teil des 380-kV-Sicherheitsrings im APG-Netz trägt diese Kapazitätserweiterung der Steiermarkleitung einen wesentlichen Beitrag für die sichere Stromversorgung und das Gelingen der Energiewende, sowohl in der Region als auch in ganz Österreich bei.

Oft gestellte Fragen - FAQ

Wann wird die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters umgesetzt?

Nach Erhalt eines positiven StWG-Bescheids durch das BMK, kann ein Teil der Kapazität des dritten Teilleiters unmittelbar genutzt werden. Eine vollständige Nutzung ist jedoch erst nach den entsprechenden Verstärkungsmaßnahmen in den eingebundenen Umspannwerken möglich. 

Nach welchem Verfahren wurde das Projekt eingereicht? Wer hat Parteistellung?

Da die 380-kV-Steiermarkleitung in baulicher Hinsicht mit drei Teilleitern bereits UVP-genehmigt ist, ist nur die Nutzung des dritten Teilleiters für den Stromtransport Verfahrensgegenstand. Es handelt sich hier um eine bloße Erweiterung in betrieblicher Hinsicht, die einer Bewilligung nach Starkstromwegegesetz (StWG) bedarf.

Parteistellung haben alle Eigentümer von Trassengrundstücken und die an diesen dinglich Berechtigten (z.B. Servitutsberechtigte).

Das dritte Leiterseil liegt bereits auf dem Mast auf. Fließt hier bereits Strom durch?

Der dritte Teilleiter wurde bei der Planung und Errichtung der Leitung als Feldsteuerseil zur Reduktion der Corona-Schallemissionen konzipiert. Für diese Funktionalität musste der dritte Teilleiter mit dem stromführend geplanten Zweierbündel elektrisch leitend verbunden werden. Daher fließt bereits Strom durch den dritten Teilleiter, aber nur der anteilige Nennstrom eines Zweierbündels.

War beim Bau der Steiermarkleitung schon geplant den dritten Teilleiter in Betrieb zu nehmen?

Energiewirtschaftlich betrachtet war zum Zeitpunkt der Planung der Steiermarkleitung ein Zweierbündel ausreichend. Der dritte Teilleiter wurde bei der Planung und Errichtung der Leitung als Feldsteuerseil zur Reduktion der Corona-Schallemissionen konzipiert. Für diese Funktionalität musste der dritte Teilleiter mit dem stromführend geplanten Zweierbündel elektrisch leitend verbunden werden. Die dafür verwendeten Armaturen (Feldabstandshalter, Verbinder, Klemmen, etc.) unterscheiden sich nicht von üblichen Armaturen für Dreierbündel-Beseilungen. 

Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in allen Lebensbereichen, den aktuellen Klimaschutzzielen und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien ist nunmehr aus energiewirtschaftlicher Sicht die Kapazität des dritten Teilleiters notwendig geworden. 

Aus energiewirtschaftlicher und auch betriebswirtschaftlicher Sicht wurden bei der Errichtung auch die Betriebsmittel in den Umspannwerken entsprechend dem Nennstrom eines Zweierbündels ausgelegt. Eine Ertüchtigung auf die jetzt erforderliche Kapazität, hätte zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendige Kosten verursacht. Durch die nun erforderliche Ertüchtigung der Umspannwerke, kann die Stromtragfähigkeit des dritten Teilleiters ohne Maßnahmen auf der Leitung zur Energieübertragung verwendet werden.

Erhöht sich die Schallemission, wenn mehr Strom durch die Leitung fließt?

Koronaschallemission sind abhängig von der Betriebsspannung der Freileitung. Da die Betriebsspannung unverändert bleibt, kommt es auch zu keinen Änderungen der Schallemissionen. Die Nutzung des dritten Teilleiters als stromführenden Teil der Leitungsanlage hat keine Auswirkungen auf dessen schallmindernde Wirkung. In Bezug auf die elektrischen und magnetischen Felder (EMF) werden alle relevante Grenzwerte eingehalten.

Wie viel kostet die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters?

Da auf der Leitung keine Umbaumaßnahmen notwendig sind, fallen nur Kosten für Adaptierungen von Netzsteuerungsystemen (z.B. Schutzanpassungen) an, die im Vergleich zu Leitungsumbauten oder –Neubauprojekten gering sind.

Ansprechpartner

Ing., MSc

Stefanie Eisenhuber

Projektleitung

Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
1220 Wien

Phone +43 664 883 43 105 Email stefanie.eisenhuber@apg.at
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Stefan Walehrach

Projektkommunikation

Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
1220 Wien

Phone +43 664 883 43 044 Email stefan.walehrach@apg.at
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