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Netzentwicklungsplan 2021

Aktuelle Entwicklungen

In Zeiten der Digitalisierung und Vernetzung sowie der unlimitierten Verfügbarkeit von Informationen und Daten ist nicht nur für die „klassischen“ Anwendungen der elektrischen Energie eine sichere und zuverlässige Stromversorgung unerlässlich. Österreichs Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit liegt – mit einer Stromnetz-Verfügbarkeit von über 99,99 % – im weltweiten Spitzenfeld. Die sichere und leistbare Stromversorgung ist die Basis unserer modernen, nachhaltigen und digitalen Gesellschaft – jetzt und in Zukunft. Neben dem Vorhandensein von jederzeit ausreichender Erzeugungsleistung zur Deckung des Strombedarfs, müssen vor allem entsprechende Netzkapazitäten zur Übertragung und Verteilung des Stromes verfügbar sein.

Im liberalisierten Umfeld der europäischen Elektrizitätswirtschaft und vor der Zielsetzung eines integrierten europäischen Strommarktes (vgl. das Clean Energy for all Europeans Package der Europäischen Kommission) sowie der nationalen Ziele (z. B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) stehen Übertragungsnetzbetreiber aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen vor immer neuen Herausforderungen. Neben dem marktpreisbestimmten Kraftwerkseinsatz beeinflussen der Stromverbrauch und vor allem zunehmend die massiven Ausbauten der erneuerbaren Energieträger (z. B. Windkraft, Photovoltaik) im GW-Bereich massiv die Leistungsflüsse und Belastungen in den Übertragungsnetzen. Insgesamt sind zunehmende beziehungsweise stark schwankende Netzbelastungen und damit in Verbindung markant steigende Anforderungen an die Stromnetze zu verzeichnen.

Eine leistungsfähige Übertragungsnetzinfrastruktur bildet die Grundlage für die hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit elektrischer Energie. Sie stellt das Rückgrat des österreichischen Wirtschaftsstandortes und die Grundvoraussetzung für den weiteren EE-Ausbau (Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft-/Pumpspeicherkraftwerke) sowie die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaschutzzielen dar.

Netzausbauprojekte im Netzentwicklungsplan (NEP) 2021

APG ist als Übertragungsnetzbetreiber und Regelzonenführer verpflichtet, das Übertragungsnetz sicher, zuverlässig, leistungsfähig und mit Bedacht auf den Umweltschutz zu betreiben sowie auszubauen und zu erhalten (§ 40 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010). Weiters erfolgt im Rahmen des „Ten Year Network Development Plan (TYNDP)“ von ENTSO-E – auf Basis abgestimmter energiewirtschaftlicher Szenarien – eine koordinierte Netzausbauplanung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber. Die zugrunde gelegten Szenarien und die daraus abgeleiteten Projekte sind sowohl auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene weitreichend und robust, sodass aus kurz- bis mittelfristigen wirtschaftlichen Änderungen (z. B. infolge von COVID-19 oder Konjunkturzyklen) keine erheblichen Auswirkungen auf die Langfristplanung der APG resultieren.

Der vorliegende Netzentwicklungsplan (NEP 2021) ist eine gesetzliche Verpflichtung (gemäß §37 ElWOG 2010) und basiert auf den langfristigen Planungen des TYNDP 2020 und stellt die Weiterentwicklung des NEP 2020 dar. Hiermit informiert APG alle Marktteilnehmer über den geplanten Netzausbau (Erweiterungsinvestitionen und Betriebsinvestitionen) und die Netzentwicklung im Zehnjahres-Zeithorizont.

Um die zuvor angeführten Herausforderungen zu bewältigen, sind bis 2031 umfangreiche Netzverstärkungen und Netzausbauten in Österreich erforderlich. Die im APG-Netzentwicklungsplan 2021 dargestellten Projekte umfassen:

  • Neue Leitungen im Übertragungsnetz von mindestens rd. 240 Trassen-km
  • Umstellungen von rd. 110 km bestehende Leitungen auf höhere Spannungsebenen
  • Generalerneuerungen von Leitungen mit rd. 290 km
  • 20 neue Umspannwerke („green field“ UWs) bis 2030 zur Verstärkung der
    Anbindungen der Verteilernetze sowie Ausbauten bestehender Umspannwerke mit zusätzlichen Umspannern
  • für die Kupplung der Netzebenen rd. 50 Umspanner (Transformatoren) mit
    einer Gesamtleistung von rd. 18.000 MVA
  • umfangreiche Maßnahmen sowie altersbedingte Generalerneuerungen und
    Ertüchtigungen von Schaltanlagen als Betriebsinvestitionen

Die Abwicklung der im Netzentwicklungsplan dargestellten umfangreichen Projekte verlangen von APG als auch den zuständigen Genehmigungsbehörden bedeutende Anstrengungen ab.

Rahmenbedingungen für den Netzausbau und Fazit

Ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung der notwendigen Leitungsprojekte ist die Dauer der Genehmigungsverfahren – diese sind derzeit sehr komplex und langwierig. Weitere spezifische Faktoren und auch Kapazitätsengpässe in den verfahrensführenden Verwaltungen beziehungsweise bei Sachverständigen verzögern die Genehmigungsverfahren. Um diese Defizite zu beseitigen und den bereits zeitlich stark verzögerten Netzausbau (vgl. Salzburgleitung) sowie die Strom- und Energiewende in Österreich zu beschleunigen, gilt es folgende Rahmenbedingungen zu verbessern (vgl. NEP 2021, auch Abschnitt 1.6):

  • Schaffung von gesellschaftlicher und politischer Akzeptanz für die Energiewende (auch über die Sektoren) und die unabdingbare Notwendigkeit des Ausbaues der Stromnetze als essentiell nötigen „Baustein“ für die Energie- und Klimaschutzziele
  • Novelle des AVG insbesondere im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung bzw. als zentrales Instrument für Verfahrensregelungen auch für Groß- und UVP-Verfahren sowie Anpassungen an die Möglichkeiten des Internets und der Digitalisierung
  • Harmonisierung und angemessene Genehmigungsgrenzwerte für Leitungs- und Netzprojekte sowie Sicherung/Freihaltung von Bestandstrassen und Planungskorridoren

Die Realisierung der Projekte des APG-Netzentwicklungsplans (NEP) 2021 und weiterer Netzausbauprojekte sowie die Erhöhung der Transportkapazitäten sind notwendige Voraussetzungen zur Erreichung der österreichischen Klimaschutz- und Energieziele. Neben der Netzintegration der erneuerbaren Energieträger (EE) stehen insbesondere die nachhaltige Sicherung der Netz- und Systemsicherheit, des hohen Niveaus der Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit für Strom, sowie die weitere Entwicklung des Strommarktes in Österreich im Mittelpunkt.

Konsultation

Alle relevanten Marktteilnehmer hatten die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Konsultation zwischen 22. Juni und 16. Juli 2021 Stellungnahmen zur Konsultationsversion des Netzentwicklungsplans 2021 abzugeben. Die eingegangenen neun Stellungnahmen wurden von der APG geprüft und im zur Genehmigung eingereichten Netzentwicklungsplan 2021 berücksichtigt, wobei dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Anpassungen ausgelöst wurden.

Einreichung und Genehmigung

Der Netzentwicklungsplan 2021 wurde Ende August bei E-Control Austria (ECA) zur Genehmigung eingereicht und Mitte November 2021 per Bescheid genehmigt:

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