Mit Bescheid vom 11.07.2024 hat die Energie-Control Austria die geänderten Allgemeinen Netzbedingungen („ANB“) der APG ohne Auflagen genehmigt. Die Aktualisierung der ANB war vor allem aufgrund der praktischen Erfahrung mit der Abwicklung und Umsetzung von Anträgen auf Netzanschluss bzw. Netznutzung (Netzkooperation) und im Hinblick auf die Netzsicherheit erforderlich.
Die Änderungen betreffen unter anderem die folgenden Themen:
- Ausnahme von der Schad- und Klagloshaltung für den Fall des § 23 Abs. 9 EIWOG 2010 zugunsten der Verteilernetzbetreiber
- Regelung der Verantwortung für die Beurteilung des (n-1)-sicheren Netzzugangs der Verteilernetzbetreiber
- Flexibilisierung der Höhe der einzubehaltenden Vorleistung
- Verkürzungsmöglichkeit der achtwöchigen Ablehnungsfrist des Partners betreffend die Ergebnisse und Bedingungen der Netzverträglichkeitsprüfung
- Klarstellung, dass der Abschluss von Betriebsführungsübereinkommen vor der geplanten Inbetriebnahme (und nicht bereits vor Baubeginn) zu erfolgen hat
- Vereinheitlichung der Zahlungsfristen auf 30 Tage anstatt 14 Tage
Die neuen ANB treten gemäß § 18 ElWOG 2010 mit 1. November 2024 in Kraft. Die neuen ANB und weiterführende Informationen zu den Änderungen (Informationsblatt) finden sich unter https://markt.apg.at/rechtlicher-rahmen/.