Gemäß § 23b Abs. 2 ElWOG 2010 hat APG die notwendige Netzreserve für den Zeitraum 10.2025 – 09.2026 in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt und vertraglich gesichert. Die Auswahl der insgesamt bis zu rd. 2,2 GW an Netzreservekraftwerken wurde zuvor durch die Regulierungsbehörde E-Control geprüft und genehmigt.