Am 10. Dezember hat die Europäische Kommission das neue EU-Netzpaket vorgestellt. Es schafft die Rahmenbedingungen, um die Herausforderungen im europäischen Elektrizitätsnetz zu adressieren und den Netzausbau als Schlüssel für die Energiewende zu stärken.
Das Netzpaket enthält unter anderem Vorschläge für schnellere Genehmigungsverfahren, einen Paradigmenwechsel bei der Netzplanung (Top-Down-Ansatz), eine Zweckbindung bei den Engpasserlösen und Anpassungen bei der Vergabe von Netzanschlüssen. Wir als APG begrüßen neben dem Fokus auf schnellere Verfahren die Betonung des Sicherheitsaspekts und Resilienz der Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Lieferketten für den Netzausbau.
Insbesondere bei der geplanten stärkeren Steuerungsrolle der Europäischen Kommission in der Netzplanung sowie bei der Zweckbindung eines Teils der Engpasserlöse sehen wir Nachbesserungsbedarf, um die Versorgungssicherheit und Systemstabilität weiterhin bestmöglich gewährleisten zu können.
Unser Vorstandssprecher Gerhard Christiner betont: „Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die Netzinfrastruktur als Rückgrat der europäischen Energiesysteme stärker in den Mittelpunkt rückt. Das EU-Grids Package setzt wichtige Impulse für den dringend benötigten europäischen Netzausbau und schafft einen Rahmen, um zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Zugleich sehen wir, dass in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf besteht. APG wird ihre Positionen in die weiteren Verhandlungen einbringen.“
Was umfasst das Netzpaket?
Gesetzliche Maßnahmen:
- Revision der Infrastruktur (TEN-E) - Verordnung
Revision der Erneuerbaren-Energien- und der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie im Bereich Genehmigungsverfahren für Infrastruktur Projekte (Energie)
Nicht-legislative Leitlinien:
- Kommunikation zum „EU-Netzepaket“
- Vorgaben im Bereich Netzanschluss
- Leitlinien „Contracts for Difference“
Wie geht es weiter?
Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden den Entwurf der Europäischen Kommission in den nächsten Monaten prüfen und sich gemäß den institutionellen Vorgaben mit den Inhalten befassen. Am Ende des Prozesses folgt bei einer erfolgreichen Verhandlung der Inhalte durch alle drei Institutionen das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben.
Die APG wird ihre Positionen gemeinsam mit der ENTSO-E aktiv in die weiteren Trilog-Verhandlungen einbringen.