Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Wochenende vier Anträge auf aufschiebende Wirkung des Baubeginns der 380 kV-Salzburgleitung abgewiesen.
Das BVwG begründet die Entscheidung mit einem zwingenden öffentlichen Interesse für den Bau der Salzburg-Leitung. Zudem sind die vorgebrachten Themen schon umfassend im Genehmigungsverfahren behandelt und beurteilt worden.
Erst im März dieses Jahres hat das BvwG die seit 2015 (nach dem positiven Bescheid des Landes Salzburg im Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren) anhängigen Beschwerden von betroffenen Gemeinden und Anrainern abgewiesen und damit APG grünes Licht für das 380 kV-Projekt gegeben. Es liegt eine rechtskräftige Erkenntnis vor, der Baustart ist im September 2019.
Pressekontakt
Fritz Wöber