„Nach der Begutachtung im Herbst 2025 und dem Ministerratsbeschluss rückt die dringend erforderliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren einen großen Schritt näher. Das EABG ist eine notwendige Voraussetzung, um die im Netzentwicklungsplan abgebildeten Projekte zeitgerecht umsetzen zu können. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt einmal mehr, wie entscheidend der Netzausbau und die Integration von erneuerbaren Energien für den österreichischen Wirtschaftsstandort sind. Nur durch eine signifikante Beschleunigung der Verfahren wird es möglich sein, dass leistbare, erneuerbare Energie aus Österreich und Europa bei den Unternehmen und Haushalten ankommt. Wir können es uns nicht mehr leisten, über Projekte jahrzehntelang zu diskutieren – wie etwa beim Bau der Salzburgleitung“, sagt APG-Vorstandssprecher Gerhard Christiner.
Die Bundesregierung hat mit der RED III-Umsetzung ein praxisnahes Gesamtpaket vorgelegt. Ein großes Potenzial, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, haben die Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für Netzinfrastrukturmaßnahmen, die Zuständigkeitskonzentration (One-Stop-Shop), praxisnahe Anzeigetatbestände und die Trassenfreihalteverordnung. Ein rascher und vorausschauender parlamentarischer Abschluss ist für den Wirtschaftsstandort Österreich nun entscheidend. „Aus Sicht der APG ist es wesentlich, dass das EABG rasch im Nationalrat beschlossen wird, damit die notwendigen Maßnahmen möglichst bald wirksam werden. Damit das Gesetz seine vollständige Wirkung erzielen kann, sind auch begleitende Maßnahmen, wie eine gute Behördenausstattung und ein erleichterter Zugriff auf Sachverständige erforderlich. Neben dem EABG ist auch die Novellierung des UVP-G das Gebot der Stunde“, so Christiner.