
Mit dem Neubau der Weinviertelleitung wird die Versorgungssicherheit für Niederösterreich nachhaltig verbessert.
Darüber hinaus wird die Voraussetzung für die weitere Integration und regionale Verteilung von Wind- und Sonnenenergie geschaffen. Die Weinviertelleitung ist damit ein wesentlicher Baustein zur Realisierung der von der österreichischen Bundesregierung verabschiedeten Energie- und Klimastrategie #mission2030.
Projektinformation
Die Anforderungen an das Stromnetz haben sich weiterentwickelt: Die Erzeugung erfolgt heute nicht nur in wenigen großen Kraftwerken, sondern an vielen Orten wird regionale erneuerbare Energie von Wind und Sonne in elektrischen Strom umgewandelt. Diese Entwicklung erfordert starke zusammenhängende Netze, um die Erzeugung und den Bedarf in jeder Sekunde ausgleichen zu können!
Die Trasse der Bestandsleitung war für zukünftige Anforderungen nicht mehr optimal. Daher war es notwendig, eine neue Trassenführung zu entwickeln, welche die geografische Entwicklung der Erzeugungsseite entsprechend berücksichtigt.
Die neue APG-Weinviertelleitung wird künftig ab Seyring als 380-kV-Leitung bis zum Umspannwerk Zaya geführt. Im Umspannwerk Zaya erfolgt eine neue Anbindung an das niederösterreichische 110-kV-Netz.
Solche Vorhaben müssen sich heute zurecht einer umfassenden Prüfung ihrer Verträglichkeit für Mensch und Natur stellen. Wo früher noch Stromleitungen errichtet werden konnten, bestehen heute oft hohe Schutzinteressen, die einen Neubau an gleicher Stelle nicht mehr erlauben oder auch nicht mehr sinnvoll machen.
Zeitplan
2022

2019

2019

2018

2018

2018

2018

2017

2017

2017

2016

Sommer 2016

Juni 2019
Weitere Informationen
Der Neubau der APG-Weinviertelleitung als Ersatz für die bestehende 220-kV-Leitung erfordert ein behördliches Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G). Für das Verfahren ist das Amt der NÖ Landesregierung zuständig, da die geplante Leitung ausschließlich auf niederösterreichischem Gebiet verläuft.
APG muss daher bereits bei der Einreichung des Projekts zur behördlichen Prüfung darstellen, dass die Leitung den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Mensch und Natur entspricht. Für die Ausarbeitung des Detailprojekts war es daher erforderlich, dass Experten in 24 Fachbereichen Untersuchungen im Planungsgebiet vornahmen.
Dabei mussten entlang der geplanten Leitungstrasse auch private Grundstücke betreten und befahren werden. Damit dies rechtlich zulässig durchgeführt werden konnte, hat das Amt der NÖ Landesregierung der APG im April 2015 mit einem „Vorarbeitenbescheid“ die Erlaubnis dazu erteilt.
Ausgehend von dem Planungskorridor wurde in den folgenden 14 Monaten Schritt für Schritt an der Verfeinerung des Korridors hin zur nun vorliegenden Trasse der APG-Weinviertelleitung gearbeitet. Dabei waren der APG und ihren Mitarbeitern bei der Planung der Trasse folgende Kriterien ein besonderes Anliegen:
- Planung unter Einbeziehung der Gemeinden, Grundeigentümer und Anrainer
- Berücksichtigung aller Schutzinteressen von Mensch und Natur
- Bündelung mit bereits bestehender Infrastruktur (110-kV-Leitung der Netz NÖ, Windparks, etc.)
Ein maßgeblicher Bestandteil des gesamten Planungsprozesses waren aber vor allem die zahlreichen persönlichen Gespräche der Projektmitarbeiter der APG mit den Vertretern der Trassengemeinden, den betroffenen Grundeigentümern und Anrainern. Nur auf diese Weise konnten gemeinsam mögliche lokale Verbesserungen bei der vorgeschlagenen Trassenplanung aufgezeigt und diskutiert werden. Viele dieser Vorschläge aus den Gemeinden und von den Grundeigentümern wurden in der Folge bei den Planungen berücksichtigt und finden sich nun auch in der voraussichtlichen Trassenführung des Ersatzneubaus der APG-Weinviertelleitung wieder.
Die frühzeitige Information der einzelnen Zielgruppen während der gesamten Laufzeit des Projekts „Ersatzneubau APG-Weinviertelleitung“ ist ein maßgebliches Anliegen der Austrian Power Grid AG (APG).
Dabei ist die Einbindung der Bevölkerung in den Prozess der Trassenentwicklung, die umfassende Information zu den einzelnen Schritten im Projekt, die offene Kommunikation sowie die konstruktive Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und ihren politischen Vertretern von besonderer Bedeutung.
Mit Projektstart im Frühjahr 2015 wurden alle potentiellen Grundeigentümer im Planungsraum sowie die Grundeigentümer der bestehenden 220-kV-Leitung mit einem persönlichen Schreiben über das geplante Vorhaben „Ersatzneubau APG-Weinviertelleitung“ informiert.
Gleichzeitig mit dem Infobrief hat auch die persönliche Kontaktaufnahme mit den Grundeigentümern durch das Projektteam begonnen. Um eine möglichst unkomplizierte und direkte Kontaktaufnahme sowie Betreuung während des gesamten Projektablaufs anbieten zu können, wurde das Projektgebiet in 5 Abschnitte unterteilt und jedem Abschnitt ein Mitarbeiter als direkter Ansprechpartner für die Grundeigentümer zugeteilt. Die Kontaktdaten ihres jeweils zuständigen APG-Ansprechpartners wurde allen Grundeigentümern bereits mit dem ersten Infobrief bekannt gegeben.
In den vielen Gesprächen mit Grundeigentümern, Anrainern und Gemeindevertretern während der Planungsphase, wurden vor allem Wünsche einer Optimierung der Maststandorte sowie der Trassenführung gemeinsam besprochen. Auf diese Weise konnten Verbesserungen identifiziert und bei der nun vorliegenden Trassenführung berücksichtigt werden.
Als Abschluss der Planungsphase wurde in jeder vom Neubau der APG-Weinviertelleitung betroffenen Gemeinde ein Bürgersprechtag zur Information für alle Interessierten angeboten. Die Gemeindebürger wurden mittels Postwurf oder Inserat in der Gemeindezeitung, die Grundeigentümer mit einem persönlichen Brief zum Bürgersprechtag in ihrer Gemeinde eingeladen.
Darüber hinaus wurden der interessierten Bevölkerung Projektfolder mit Informationen zu der jeweiligen Projektphase zur Verfügung gestellt.
Ein Grundstück kann grundsätzlich entweder durch einen Maststandort selbst oder durch eine Überspannung – hier führen nur die Leiterseile und der damit verbundene Servituts Bereich über das Grundstück - beansprucht werden. Wie die beanspruchten land- und forstwirtschaftlichen Flächen entschädigt werden, ist in der Richtlinie der APG für alle Grundeigentümer einheitlich geregelt. Die Gewährleistung einer einheitlichen Vorgangsweise und die Gleichbehandlung aller Grundeigentümer hat für die APG oberstes Priorität.
Die Richtlinie regelt die Berechnung der Entschädigungshöhe der mit den Grundeigentümern privatrechtlich und im Einvernehmen abzuschließenden Dienstbarkeitsüberein-kommen. Die Richtlinie der APG gewährleitest eine einheitliche, angemessene und partnerschaftliche Vorgehensweise bei Grundinanspruchnahmen für den Ersatzneubau der APG-Weinviertelleitung und gliedert sich in 3 Teilbereiche:
- landwirtschaftliche Grundstücke
- forstwirtschaftliche Grundstücke
- Allgemeines
Handelt es sich bei der beanspruchten Fläche um ein landwirtschaftlich genutztes und gewidmetes Grundstück wird das Entschädigungsentgelt auf Basis der Richtlinie ermittelt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Verkehrswerte in der Projektregion berücksichtigt.
Handelt es sich bei der beanspruchten Fläche um einen Wald der im Zuge der Leitungserrichtung oder im Betrieb gefällt werden muss, so wird die Höhe der Entschädigungsleistung auf Basis der Richtlinie durch einen Sachverständigen bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei nach anerkannten Methoden der Waldwertrechnung.
Die APG verpflichtet sich auch, die durch den Bau der Leitung entstandenen Flurschäden entsprechend der von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich herausgegebenen „Vergütungsrichtlinie für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke“ abzugelten.

Wagramer Straße 19
(IZD-Tower)
1220 Wien

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