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Nichtverfügbarkeiten (REMIT)

Die „Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts“ (REMIT) verpflichtet die Marktteilnehmer zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, mit dem Ziel die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte zu erhöhen. Insbesondere sollen Insiderhandel und Marktmanipulation bekämpft bzw. verhindert werden.

Diesen und den nach Verordnung (EU) Nr. 543/2013, Artikel 10.1.a/b auferlegten Verpflichtungen wird unter anderem durch die Veröffentlichung von Intraday-Stopps und Änderungen der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten an den österreichischen Grenzen nachgekommen.

Die in dieser Visualisierung dargestellten Informationen beginnen mit 15.12.2014.

Auf die gesammelten historischen Daten können Sie über den Downloadbereich zurückzugreifen.

Einige Insiderinformationen auf dieser Seite werden seit 15.12.2014 auf der europäischen Transparenzplattform und auf dieser Homepage veröffentlicht.