Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten von Tertiärregelleistung zusammengestellt. Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen in der Download-Spalte.
Teilnahmebedingungen
Siehe Bedingungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen für die Regelenergie
Die benötigten Dokumente für die Teilnahme an den Ausschreibungen der Tertiärregelleistung finden Sie in der Download-Spalte rechts.
Ausgeschriebene Produkte
Eine Ausschreibung von Tertiärregelleistung mit Leistungspreis ("Marketmaker-Ausschreibung") erfolgt für das kommende Wochenende (Samstag und Sonntag) sowie – getrennt – für die Folgewoche von Montag bis Freitag. Innerhalb dieser 2 Ausschreibungszeiträume werden 6 Produktzeitscheiben unterschieden (0-4 Uhr, 4-8 Uhr, 8-12 Uhr, 12-16 Uhr, 16-20 Uhr, 20-24 Uhr), für die einzeln geboten werden kann. Das ergibt 12 verschiedene Produkte in der Marketmaker-Ausschreibung:
- Produkt 1: Samstag und Sonntag, jeweils 0-4 Uhr
- Produkt 2: Samstag und Sonntag, jeweils 4-8 Uhr
- ...
- Produkt 6: Samstag und Sonntag, jeweils 20-24 Uhr
- Produkt 7: Montag bis Freitag, jeweils 0-4 Uhr
- ...
- Produkt 12: Montag bis Freitag, jeweils 20-24 Uhr
Weiters gibt es eine kurzfristigere Ausschreibung, in der kein Leistungspreis für die vorgehaltene Tertiärregelleistung bezahlt wird ("Day-ahead-Ausschreibung"). Hier gibt es für jeden einzelnen Tag die 6 verschiedenen Produktzeitscheiben, in denen unterschiedliche Arbeitspreise geboten werden können (also 6 Produkte pro Tag). Es handelt sich um die gleichen Produkte wie in der Marketmaker-Ausschreibung, d. h. die Angebote werden in eine gemeinsame Liste, die den späteren etwaigen Abruf bestimmt, eingereiht.
Selbstverständlich kann jeder für die Tertiärregelung präqualifizierte Anbieter an beiden Ausschreibungen teilnehmen, d. h. auch wenn er in der Marketmaker-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat, steht es ihm frei, weitere Angebote (auch für den gleichen Lieferzeitraum) in der Day-ahead-Ausschreibung abzugeben. Er kann auch den Arbeitspreis seines bereits in der Marketmaker-Ausschreibung akzeptierten Angebots nachbessern (wie weiter unten, im Abschnitt "Mindest- und Maximalgebot" beschrieben).
Ausgeschriebene Menge
Üblicherweise beträgt der Bedarf an Tertiärregelleistung in der Regelzone APG durchgehend:
+280 MW (Leistungserhöhung, d. h. Anbieter liefert an Netz)
-125 MW (Leistungsreduktion, d. h. Anbieter entnimmt Energie aus dem Netz)
Die benötigte Menge der Tertiärregelleistung kann, aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, vom Regelzonenführer geändert werden.
Mindest- und Maximalgebot
Je Anbieter und Zeitintervall kann ein Block zwischen 10 MW und 50 MW angeboten werden. Gibt ein Anbieter ein zweites Angebot für ein bestimmtes Zeitintervall ab, muss das Angebot einen Umfang zwischen 25 MW und 50 MW haben. Die angebotene Leistung darf die Höhe der präqualifizierten Leistung je Anbieter nicht übersteigen. Es können nur ganze MW angeboten werden.
Es sind positive und negative Arbeitspreise zulässig. Bis zum Ende der Day-ahead-Ausschreibung können Anbieter, die den Zuschlag in der Marketmaker-Ausschreibung erhalten haben, den Arbeitspreis ändern, jedoch darf der ursprünglich angebotene Arbeitspreis im Falle der Lieferung nicht überschritten und im Falle des Bezuges nicht unterschritten werden.
Zuschlagsverfahren
In der Marketmaker-Ausschreibung erhalten die Angebote mit dem niedrigsten Leistungspreis den Zuschlag. Bei Gleichheit erhält das zuerst abgegebene Angebot den Zuschlag.
Jeder Anbieter erhält für seine Angebote, die den Zuschlag erhielten, den in diesen Angeboten geforderten Leistungspreis ("pay as bid"). Mit Erhalt des Zuschlags sind die Anbieter verpflichtet, Tertiärregelleistung im entsprechenden Umfang bereitzuhalten.
Abruf
Die Erbringung von Tertiärregelenergie erfolgt ausschließlich auf Abruf von APG und erfolgt dann mindestens für eine Dauer von 15 Minuten. Diese Mindestlaufzeit gilt jedoch nicht zum Ende der Produktzeitscheibe, da in diesem Fall der Abruf zeitgleich mit der Produktzeitscheibe endet (vgl. Punkt 3(6) des Rahmenvertrages).
Alle abrufbaren Angebote zur Erbringung von Tertiärregelenergie werden nach Arbeitspreis sortiert und in der sogenannten Merit-Order-Liste gesammelt. Im Fall der Notwendigkeit der Erhöhung oder Reduktion der Erzeugungsleistung in der Regelzone APG wird das nächste Angebot aus dieser Liste abgerufen. Im Falle von positiver Tertiärregelleistung (Anbieter liefert an Netz) werden die Angebote mit dem geringsten Arbeitspreis zuerst abgerufen. Im Falle von negativer Tertiärregelleistung (Anbieter entnimmt Energie aus dem Netz) werden die Angebote mit dem höchsten Arbeitspreis zuerst abgerufen. Bei Gleichheit der Arbeitspreise wird das mengenmäßig größere Angebot zuerst abgerufen. Ist auch die Menge gleich, wird das zuerst abgegebene Gebot zuerst abgerufen.
Abgerufene Anbieter erhalten den von ihnen gebotenen Preis in Euro pro Megawattstunde (bei Lieferung von Energie) bzw. bezahlen den von ihnen gebotenen Preis (bei Entnahme von Energie aus dem Netz).
Ausschreibungsplattform
Die Ausschreibung wird ausschließlich über die elektronische Ausschreibungsplattform abgewickelt.
Wann finden die Ausschreibungen statt?
Der Angebotszeitraum für die Marketmaker-Ausschreibung ist üblicherweise am Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr. Anbieter mit Zuschlag können ihre Arbeitspreise bis zum Ende der Day-ahead-Ausschreibung nachbessern (wie unter "Mindest- und Maximalgebot" beschrieben).
Der Angebotszeitraum für die Day-ahead-Ausschreibung beginnt üblicherweise direkt im Anschluss an die Marketmaker-Ausschreibung bis 15:00 Uhr am davorliegenden Werktag (außer Samstag) des Ausschreibungszeitraumes.
Sollte es aufgrund von besonderen Umständen notwendig sein, den Angebotszeitraum zu verschieben bzw. abzuändern, werden die Anbieter darüber rechtzeitig informiert.
Erfolglose Ausschreibung
Im Falle einer erfolglosen Ausschreibung, z. B. bei zu wenigen Angeboten, werden die gültigen Angebote akzeptiert und die Fehlmengen erneut ausgeschrieben.
Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten „Last Call“ zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert die APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten.
Genaue Informationen bezüglich dieses Prozederes befinden sich in den Ausschreibungsbedingungen für die Tertiärregelung.