Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten von Sekundärregelleistung zusammengestellt. Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen in der Download-Spalte.
Teilnahmebedingungen
Siehe Bedingungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen für die Regelenergie
Die benötigten Dokumente für die Teilnahme an den Ausschreibungen der Sekundärregelleistung finden Sie in der Download-Spalte rechts.
Ausgeschriebene Produkte
Der Ausschreibungszeitraum (jener Zeitraum, in dem die Sekundärregelleistung bereitgestellt werden soll) wird in verschiedene Produkte aufgeteilt:
- Bei einem Wochenprodukt beträgt der Ausschreibungszeitraum eine Kalenderwoche.
- Bei einem 4-Wochenprodukt beträgt der Ausschreibungszeitraum vier Kalenderwochen.
Diese Produkte werden zusätzlich in Produktzeitscheiben unterteilt:
- Peak Woche: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Off-Peak Woche: Montag bis Freitag von 0:00 bis 8:00 Uhr und von 20:00 bis 24:00 Uhr
- Wochenende: Samstag bis Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr
Positive und negative Sekundärregelreserve werden getrennt ausgeschrieben. Insgesamt gibt es daher 6 Wochenprodukte und 6 Vierwochenprodukte.
Ausgeschriebene Menge
Die in der Regelzone APG benötigte Sekundärregelleistung beläuft sich aktuell auf +/-200 MW.
Die benötigte Menge der Sekundärregelleistung kann, aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, vom Regelzonenführer geändert werden.
Mindest- und Maximalgebot
Das Mindestgebot ist 5 MW. Darüber hinausgehende Angebote können in ganzen 5-MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.
Ausschreibungsplattform
Die Ausschreibungen werden ausschließlich über die elektronische Ausschreibungsplattform abgewickelt.
Wann finden die Ausschreibungen statt?
Der Angebotszeitraum für 4-Wochenprodukte ist üblicherweise am Dienstag von 9:00 bis 14:00 Uhr. Alle anderen Produkte können im Normalfall am Dienstag von 9:00 bis 15:00 Uhr angeboten werden.
Anbieter mit Zuschlag können ihre Arbeitspreise für den Folgetag werktäglich (außer Samstag) bis 14:30 Uhr anpassen. Im Falle von positiver Sekundärregelleistung darf der ursprüngliche Arbeitspreis jedoch nicht überschritten und im Falle von negativer Sekundärregelleistung nicht unterschritten werden. Entsprechende Regelungen finden sich im Rahmenvertrag der Sekundärregelung.
Sollte es aufgrund von besonderen Umständen notwendig sein, den Angebotszeitraum zu verschieben bzw. abzuändern, werden die Anbieter darüber rechtzeitig informiert.
Zuschlagsverfahren
Nach dem Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge vergeben:
- Niedrigster Leistungspreis
- Gibt es mehrere Gebote mit demselben Leistungspreis, dann entscheidet der Arbeitspreis: bei positiver Sekundärregelung der niedrigste Arbeitspreis, bei negativer Sekundärregelung der höchste Arbeitspreis
- Sind der Leistungs- und der Arbeitspreis gleich, dann zählt das früher abgegebene Angebot (Zeitstempel).
Jeder Anbieter erhält für seine Angebote, die den Zuschlag erhielten, den in diesen Angeboten geforderten Leistungspreis ("pay as bid"). Mit Erhalt des Zuschlags sind die Anbieter verpflichtet, Sekundärregelleistung im entsprechenden Umfang bereitzuhalten.
Abruf
Der Abruf von Sekundärregelenergie erfolgt mittels automatischer, kontinuierlicher Vorgabe eines Leistungssollwertes durch den Sekundärregler von APG an den Anbieter.
Erfolglose Ausschreibung
Im Falle einer erfolglosen Ausschreibung, z. B. bei zu wenigen Angeboten, werden die gültigen Angebote akzeptiert und die Fehlmengen mittels einer zweiten Ausschreibung erneut ausgeschrieben.
Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten „Last Call“ zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert die APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten.
Sollte auch nach dem „Last Call“ keine ausreichende Sekundärregelleistung vorhanden sein, hat APG das Recht, Anbieter mit geeigneten technischen Erzeugungsanlagen zur Bereitstellung und Erbringung der Sekundärregelung zu verpflichten (Einweisung).
Der prinzipielle zeitliche Ablauf ist in der folgenden Grafik dargestellt:

Genaue Informationen bezüglich dieses Prozederes befinden sich in den Ausschreibungsbedingungen für die Sekundärregelung.