Zum Inhalt
PageHeaderDefaultBackground.svg

Rechtlicher Rahmen

Europarechtliche Grundlagen

EU Network Codes

Die Network Codes der Europäischen Kommission stellen ein umfangreiches Regelwerk für die Elektrizitätswirtschaft aus dem dritten EU-Energiebinnenmarktpaket dar. Network Codes definieren und harmonisieren zahlreiche Regelungen in den Bereichen Marktintegration, Netzbetrieb und Netzanschluss und schaffen somit die Grundlage für einen effizienten und europaweit integrierten Strombinnenmarkt. Als rechtlich verbindliche EU-Verordnungen sind die Network Codes unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gültig. Sie beinhalten zahlreiche Verpflichtungen für Übertragungsnetzbetreiber und andere Marktteilnehmer, welche innerhalb klar festgelegter Fristen umzusetzen sind. Die Implementierung der Network Codes erfordert somit eine umfassende Kooperation zwischen allen beteiligten Akteuren, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Marktintegration

Ziel der Marktcodes ist es, die Integration der europäischen Strommärkte zu fördern, indem einheitliche Prozesse für die Berechnung und Vergabe von Leitungskapazitäten für alle Marktzeitbereiche (Terminmarkt, Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt) sichergestellt werden. Im Bereich der Regelreserven werden Regeln, Produkte und Aktivierungsgründe sowie die Ausgleichsenergieverrechnung harmonisiert. Der Abruf von Regelenergie soll zudem europaweit koordiniert erfolgen.  

Es gibt folgende Marktcodes: 

Weitere Informationen zu den Umsetzungsarbeiten aus der CACM-VO und der FCA-VO finden Sie im Bereich Europäischer Strombinnenmarkt.

Weitere Informationen zur den Umsetzungsarbeiten aus der Electricity Balancing-VO finden sie im Bereich Netzregelung

Netzanschluss 

Ziel der Netzanschlusscodes ist es, harmonisierte Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen, Verbraucheranlagen, Verteilernetzen sowie HGÜ-Systemen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) zu schaffen. Dies gilt sowohl für die grundsätzlich erforderlichen Eigenschaften der Anlagen als auch für deren Überprüfung. 

Es gibt folgende Netzanschlusscodes: 

Netzbetrieb

Ziel der Betriebscodes ist die Gewährleistung der Systemsicherheit der zusammengeschalteten Verbundnetze und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine effiziente Netznutzung über Ländergrenzen hinweg. 

Es gibt folgende Betriebscodes: 

 

„Clean Energy for all Europeans“- Paket

Vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris und der dort vereinbarten globalen Klimaziele, legte die Europäische Kommission 2016 ein umfassendes Gesetzespaket zur Umsetzung einer echten Energieunion vor, mit dem Ziel, die Dekarbonisierung der europäischen Energiewirtschaft voranzutreiben. Dabei werden die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende gestellt. Sie sollen nicht nur aktiv am Strommarkt teilnehmen können, sondern vor allem auch noch stärker von einem gemeinsamen europäischen Strommarkt profitieren, indem Strom möglichst unbehindert innerhalb der EU gehandelt werden kann. Die europäischen TSOs spielen bei der Erreichung dieser ambitionierten Ziele eine wesentliche Rolle. 

Eine Übersicht über alle Verordnungen und Richtlinien aus dem Clean Energy Package finden Sie hier aufgelistet. Am Ende finden Sie auch weitere Unionsrechtakte, die für die APG relevant sind.

Richtlinien

Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019 
Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung)

Erneuerbare Energierichtline 2018 
Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Verordungen

Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt 2019
Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt

Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor 
Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG 

ACER Verordnung 2019 
Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung)

 

Weitere Unionsrechtsakte

Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur 
Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) 
Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts 

Transparenz-Verordnung 
Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission vom 14. Juni 2013 über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Nationale Grundlagen

Eine Übersicht über die nationalen Rechtsgrundlagen finden Sie hier:  

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) 

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) 

Energie-Control-Gesetz – E-ControlG 

Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) 

SNE-Verordnung 

Regelungen über Systemnutzungsentgelte finden Sie in der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO).

Andere Grundlagen

Allgemeine Netzbedingungen 

Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln ergänzend zu den unmittelbaren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben das grundlegende Rechtsverhältnis zwischen der APG und den Partnern bezüglich Netzanschluss und Netznutzung. 

Auch das Preisblatt betreffend der Systemnutzungsentgelte ist Bestandteil der Allgemeinen Netzbedingungen. Das Entgelt, das APG gemäß den Allgemeinen Netzbedingungen bei Verletzungen des vereinbarten Blindleistungsbereichs zu verrechnen berechtigt ist, wird im Preisblatt Blindleistung angeführt.

Technische und Organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) 

Die TOR stellen ein mehrteiliges und umfassendes nationales technisches Regelwerk dar, welches von der E-Control in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern erarbeitet wurde. Der Inhalt dieses Werks richtet sich gleichermaßen an die Betreiber aller Übertragungs- und Verteilernetze sowie an sämtliche Netzbenutzer. 

Synchronous Area Framework Agreement der ENTSO-E RG CE (Regional Group Continental Europe) 

Das Synchronous Area Framework Agreement (SAFA) ist die aktuelle Sammlung der Grundsätze und Regeln für den Betrieb des kontinentaleuropäischen Synchrongebietes auf Basis der System Operation Guideline.

Konsultationen & Veröffentlichungen

Auf der Homepage von ENTSO-E finden Sie Informationen zu allen europäischen Verpflichtungen der Übertragungsnetzbetreiber sowie zu den Verpflichtungen der einzelnen Kapazitätsberechnungsregionen, sowohl aus den EU Network Codes als auch aus der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt. Dort finden Sie auch alle von den Regulierungsbehörden der Kapazitätsberechnungsregionen oder von ACER genehmigten Methoden, welche gemeinschaftliche (europäische oder regionale) Verpflichtung der TSOs betreffen. Alle öffentlichen Konsultationen, welche gemeinschaftliche (europäische oder regionale) Verpflichtungen der TSOs betreffen, finden sich im ENTSO-E consultation hub.  

Nationale Konsultationen, welche nur die APG bzw. Österreich betreffen, finden Sie im Dokumenten-Hub der APG. Dort werden auch alle Methoden und Festlegungen veröffentlicht, welche auf nationalen Verpflichtungen der APG basieren.  

Die Konsultationsprozesse haben den Zweck, von APG erstellte Dokumente wie Rahmendokumente, Vereinbarungen, technische Spezifikationen usw. zu veröffentlichen und potentiellen Zielgruppen unmittelbar zugänglich zu machen.  

Ablauf der Konsultation 

Alle Marktteilnehmer und Interessenten werden im Rahmen der Konsultationsprozesse ersucht, während der Konsultationsfrist Anmerkungen bzw. Anregungen zu den einzelnen Dokumenten in einer festgelegten Form (Anmerkungsdatei) per E-Mail an das Market Operations Team der APG (marketoperations@apg.at) zu übermitteln. Bei einer anschließenden Überarbeitung der Dokumente wird APG alle innerhalb der Konsultationsfrist eingelangten Kommentare jeweils vollständig und unter Anführung der Bezeichnung des Erstellers auf der APG-Homepage zusammenfassen, veröffentlichen und bei der Überarbeitung des zu kommentierenden Dokuments berücksichtigen bzw. bei einer Nichtberücksichtigung Stellungnahme beziehen.

Zusätzlich werden bei der Abstimmung der Inhalte organisatorisch- operative Rahmenbedingungen mit operativen Abteilungen der APG, der Regulierungsbehörde, direkt betroffenen Partnern/TSOs (z.B. bei grenzüberschreitenden Projekten) oder umsetzenden Unternehmen (IT) zu berücksichtigen sein.  Das überarbeitete Dokument wird anschließend erneut als konsolidiertes Dokument veröffentlicht.

Historische und laufende Konsultationen finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Market Operations Team der APG.

Standardkonsultationsprozess

1

Bei Anpassungsbedarf oder Erstellungsbedarf erstellt die APG die zu konsultierenden Dokumente

2

Versand an Marktteilnehmer bzw. Veröffentlichung auf der APG Homepage mit dem Ersuchen um Rückmeldung von Kommentaren, Vorschlägen oder Anregungen mittels Standardformulars (Excel Anmerkungsdatei)

3

Zeitlich befristete Rückmeldung an APG mittels Standardformulars

4

Überarbeitung/Adaptierung der Dokumente durch die APG unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und organisatorisch-operativer Rahmenbedingungen

5

Veröffentlichung und Kommentierung der Rückmeldungen

6

Wenn notwendig Abstimmung/Information mit/an Regulierungsbehörde

7

Veröffentlichung des adaptierten konsultierten Dokuments

Marktüberwachung und Transparenz

Mit dem Ziel, die für den Markt relevanten Daten in transparenter und nicht-diskriminierender Weise zur Verfügung zu stellen, sind in den letzten Jahren mehrere Verordnungen (im Speziellen Verordnung (EU) Nr. 714/2009 und Verordnung (EU) Nr. 543/2013) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Austrian Power Grid AG kommt diesen Verpflichtungen nach und geht dabei auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen hinaus, um den Marktteilnehmern ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu bieten. Alle veröffentlichten Daten finden Sie unter Markttransparenz.

Zur Hauptnavigation