Häufig gestellte Fragen
Beim Transport von elektrischer Energie über ein Stromnetz kommt es, physikalisch bedingt, zu Verlusten, d. h. es kann weniger Energie entnommen werden als eingespeist wird. Diese Differenz ist die Verlustenergie. Man nennt sie auch "Netzverlust".
Jeder Netzbetreiber ist für den Ausgleich der in seinem Netz auftretenden Netzverluste verantwortlich. Die dafür notwendige Verlustenergie wird seit 2011 für die meisten Netzbetreiber Österreichs gemeinsam durch die Austrian Power Grid AG (APG) im Rahmen von Ausschreibungen beschafft.
Bei der Beschaffung ist ein transparentes, nichtdiskriminierendes und marktorientiertes Verfahren anzuwenden. Diese rechtliche Vorgabe wird durch die öffentliche Ausschreibung über eine elektronische Plattform gewährleistet.
Die Verlustleistung ist physikalisch dem Quadrat des transportierten Stromes proportional. Die Verlustenergie beträgt je nach Netzfunktion und Übertragungsebene zwischen 1 % bis zu 7 % der transportierten Energie.
Die heimischen Netzbetreiber müssen jährlich Netzverluste von etwa 3 TWh im österreichischen Stromübertragungs- und -verteilnetz ausgleichen. Im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung der Netzverluste werden zukünftig ca. 97 % davon durch die APG beschafft.
Neben den österreichischen Marktregeln (Sonstige Marktregeln, Kapitel 8) sind zwei Dokumente im Hinblick auf die Ausschreibungen zur Beschaffung von Verlustenergie durch die APG zu beachten (diese sind auf der Seite Teilnahmebedingungen für Anbieter von Verlustenergie zum Herunterladen verfügbar):
Dies sind zunächst die General Terms and Conditions (GTC), welche als allgemeine Ausschreibungs-/Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Verlustenergie zu verstehen sind.
Mit der Unterzeichnung des Formulars Expression of Interest (Annex 1) bestätigt der Teilnehmer sein Interesse an den Ausschreibungen und akzeptiert die der Ausschreibung zugrunde liegenden Regelungen und Verträge (das sind die österreichischen Marktregeln "Sonstige Marktregeln, Kapitel 8", die General Terms and Conditions und der EFET Vertrag, Version 2.1(a)/September 21, 2007 mit dem entsprechenden "Election Sheet to the EFET General Agreement").
Die Daten des Formulars in Annex 3 "Membership of an Austrian Balance Group" werden benötigt, um den physikalischen Energietransfer nach einem Zuschlag zu ermöglichen.
Eine "Patronatserklärung" kann abgegeben werden, um das nach der Unternehmensbewertung festgelegte Handelslimit zu erhöhen.
Beim zweiten Dokument handelt es sich um den EFET Standardvertrag, Version 2.1(a)/September 21, 2007 mit zugehörigem, durch die APG bereits vorausgefüllten "Election Sheet to the EFET General Agreement".
Sowohl die General Terms and Conditions als auch der EFET Standardvertrag müssen vom Teilnehmer nicht (zwingend) unterzeichnet werden, da die darin enthaltenen Bedingungen bereits mit Unterzeichnung des Formulars "Expression of Interest" (Annex 1) "akzeptiert" wurden.
Für die Teilnahme an den Ausschreibungen ist eine Registrierung der Bieter notwendig.
Die für die Evaluierung der Bieter erforderlichen Unterlagen sind in Kapitel 3.2. der General Terms and Conditions angeführt.
Für die Festlegung eines Handelslimits werden folgende Unterlagen benötigt:
Auf Basis dieser Unterlagen legt APG ein (maximales) Handelslimit des Bieters fest.
Im Falle des Zuschlags ist als physikalischer Ort der Lieferung bzw. Leistungserbringung eine österreichische Bilanzgruppe festgelegt. (Daher ist vom Bieter vorab Annex 3 der General Terms and Conditions auszufüllen.)
Wer bereits in einer österreichischen Bilanzgruppe registriert ist, kann dieses Formular gemeinsam mit den anderen Unterlagen postalisch an die APG senden:
Austrian Power Grid AG UMM/Stromeinkauf Betreff: Verlustenergiebeschaffung Wagramerstraße 19, IZD-Tower 1220 Wien Austria
Es ist zusätzlich möglich, die Unterlagen per E-Mail (als PDF, siehe Kontakt in der rechten Spalte) oder Fax (+43 (0)50320-156477) an die APG zu senden, um eine raschere Bearbeitung zu ermöglichen.
Wenn der Bieter bisher keinen Zugang zu einer österreichischen Bilanzgruppe hatte und das Formular daher nicht vollständig ausfüllen kann, sind die fehlenden Angaben nachzureichen, sobald diese bekannt sind. Wie der "Zugang" zu einer österreichischen Bilanzgruppe erfolgt, finden Sie unter Punkt 12.
Sobald die Unterlagen zur Registrierung bei der APG eingelangt sind, erhalten Sie eine Bestätigung des Erhalts durch die APG. Die Unterlagen werden dann an die entsprechenden Fachabteilungen zur Prüfung weitergeleitet. Danach wird den Bietern das Ergebnis mitgeteilt.
Ja, harte Patronatserklärungen werden berücksichtigt. Diese können nach Unterzeichnung durch die Muttergesellschaft zur Bonitätsprüfung herangezogen werden. Das entsprechende Formular ist auf der Seite Teilnahmebedingungen für Anbieter von Verlustenergie als Download verfügbar.
Gemäß Kapitel 4.2 der General Terms and Conditions hat der Bieter sämtliche Kosten und Aufwände im Zusammenhang mit den Ausschreibungen zu tragen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die Kosten, die dem Bieter unmittelbar durch seine Beteiligung entstehen (zeitlicher Aufwand, IT-Ressourcen, Bankspesen, Fahrplanmanagement).
Der Bieter hat der APG die zu seiner Registrierung zur Verfügung gestellten Unterlagen stets (zumindest einmal jährlich) in aktueller Ausgabe vorzulegen (z. B. jeweils aktuelle Jahresberichte). Ändert sich zufolge dieser Unterlagen das Handelslimit (Bonität) eines Bieters, so wird dieser davon durch die APG informiert. (Bei gleich bleibendem Handelslimit erfolgt keine Benachrichtigung.)
Im Zuge der Registrierung wird jedem Bieter ein (maximales) Handelslimit zugeordnet und im Ausschreibungssystem freigeschalten. Beteiligt sich der Bieter bei Ausschreibungen und erhält Zuschläge, so verringert sich das zur Verfügung stehende Handelsvolumen und es entsteht eine "offene Position" (zukünftige Lieferverpflichtung). Diese offene Position wird im Rahmen unseres Risikomanagements nach einem "mark-to-market"-Prinzip bewertet und entsprechend dieser Bewertung wird das noch verfügbare Handelsvolumen berechnet. Da diese marktbasierte Berechnung täglich erfolgt, kann sich das verfügbare Handelsvolumen ebenfalls täglich ändern. Mit der Erfüllung einer Lieferverpflichtung wird zum Ende jedes Kalendermonats das entsprechende Handelsvolumen wieder "freigegeben" (und kann daher wieder für neue Angebote herangezogen werden).
Im Ausschreibungssystem sind die bestehenden Handelsvolumina natürlich nur für die registrierten Mitarbeiter desselben Unternehmens sichtbar.
APG plant, Ausschreibungen wöchentlich durchzuführen. Ist die auszuschreibende Menge jedoch zu gering für eine Ausschreibung, so kann die auszuschreibende Menge auch in die nächste Woche "übertragen" werden. Die Händler werden mindestens 24 Stunden vorher von dem neuen Ausschreibungszeitpunkt informiert. Eine Ausschreibung wird in diesem Fall (noch) nicht durchgeführt und aus diesem Grund kann eine solche auch nicht abgebrochen, d. h. "gecancelt", werden.
In Ausnahmesituationen ist APG aber gezwungen, bereits begonnene Ausschreibungen abzubrechen (siehe Kapitel 4.4 der General Terms and Conditions). Gründe können eine zu geringe Anzahl an Teilnehmern oder ein Ausfall bzw. ein technisches Gebrechen der elektronischen Ausschreibungsplattform sein. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer auch keine Bestätigung über angenommene Angebote.
APG ist nicht verpflichtet, eine Begründung für den Abbruch der Ausschreibungen abzugeben, wird aber dennoch aus Gründen der Transparenz entsprechende Informationen veröffentlichen.
Die erforderlichen Schritte zum Einrichten einer Bilanzgruppe in der Regelzone APG finden Sie auf unserer Seite Strommarkt.