Zum Inhalt
PageHeaderDefaultBackground.svg

Sekundärregelung (SRR)

Der Markt für Sekundärregelung wird mit der Einführung des Regelarbeitsmarkts in zwei getrennte Stufen gegliedert: die Leistungs- und Energieausschreibung.

Im Rahmen der Leistungsausschreibung bieten Marktteilnehmer präqualifizierte Kapazitäten zur Leistungsvorhaltung an, die sie im Fall des Zuschlags auch am Regelarbeitsmarkt anbieten müssen. Neben der angebotenen Leistung zeichnet sich ein Gebot für Sekundärregelleistung durch den Leistungspreis aus. Nach diesem werden die abgegebenen Gebote aufsteigend gereiht (Merit Order Liste für Leistung). Die für APG günstigsten Gebote werden schließlich - gemäß den veröffentlichten Zuschlagskriterien und Bedarfen - für die Leistungsvorhaltung zugeschlagen.

Die zweite Stufe des Markts bilden untertägig durchgeführte Energieausschreibungen (Regelarbeitsmarkt). Hier können Anbieter ihre bereits in der Leistungsausschreibung abgegebenen Energiepreise anpassen oder sonstige präqualifizierte Kapazitäten, unabhängig von der Leistungsausschreibung, anbieten. Die abgegebenen Gebote werden wiederum in einer Merit Order Liste nach ihrem Energiepreis gereiht. 

Die Aktivierung der einzelnen Gebote erfolgt automatisch - erneut gemäß den veröffentlichten Kriterien - durch den Sekundärregler der APG unter Vorgabe eines Leistungssollwertes, mit dem Ziel die Regelzone auszugleichen.

Ausschreibungen der Sekundärregelleistung in der Regelzone APG

Im Anschluss werden die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten von Sekundärregelreserve beschrieben. Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen und Dokumenten im Download-Bereich.

Die Ausschreibungen werden ausschließlich über die elektronische Ausschreibungsplattform der APG abgewickelt. Die benötigten Dokumente für die Teilnahme an den Ausschreibungen der Sekundärregelreserve finden Sie in der Download-Spalte rechts.

Siehe Bedingungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen für die Regelenergie.

Leistungsausschreibung

Ausgeschriebene Menge

Die in der Regelzone APG benötigte Sekundärregelreserve beläuft sich aktuell auf +/-200 MW, welche in täglichen Leistungsausschreibungen beschafft werden. Die benötigte Menge der Sekundärregelreserve kann, aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, vom Regelzonenführer geändert werden.

Ausgeschriebene Produkte

Sekundärregelreserve wird täglich in sechs 4-Stunden Produkten (Lieferung und Bezug) beschafft:

 

Produktname
SRL_00_04_POS SRL_00_04_NEG
SRL_04_08_POS SRL_04_08_NEG
SRL_08_12_POS SRL_08_12_NEG
SRL_12_16_POS SRL_12_16_NEG
SRL_16_20_POS SRL_16_20_NEG
SRL_20_24_POS SRL_20_24_NEG

 

Mindest- und Maximalgebot

Die Mindestgebotsgröße für Angebote eines Anbieters je Produkt beträgt 1 MW. Darüberhinausgehende Angebote können in ganzen 1-MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.

Ablauf einer Leistungsausschreibung

Die benötigte Sekundärregelleistung wird in Österreich kalendertäglich (von Montag bis Sonntag) ausgeschrieben. Die wichtigsten Zeitpunkte der Ausschreibung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

 

Ereignis Beschreibung Zeitpunkt
Gate Open Time Gate Open der SRL-Ausschreibung für Liefertag D D-7 10:00
Gate Closure Time Gate Closure der SRL-Ausschreibung für Liefertag D D-1 09:00
Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse Spätester Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Ergebnisse der SRL-Ausschreibung für Liefertag D D-1 09:30

 

Die nachfolgende Grafik zeigt nochmals die Abfolge für eine Lieferwoche:

Zuschlagsverfahren

Nach dem Ende des Angebotszeitraums der Leistungsausschreibung werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge vergeben:

  1. Niedrigster Leistungspreis;
  2. Bei Gleichheit der Leistungspreise erfolgt der Zuschlag nach einem reproduzierbaren Zufall.

Marktteilnehmer, deren Gebote zugeschlagen wurden, erhalten den abgegebenen Leistungspreis ihres Gebots, d.h. die Abrechnung folgt nach „Pay-As-Bid“ Prinzip. Die abgegebenen Energiepreise im Rahmen der Leistungsausschreibung werden für die Energieausschreibung übernommen und können bis zum Ende des Angebotszeitraums der Energieausschreibung angepasst werden (nach unten und oben).

Erfolglose Ausschreibung

Im Falle einer erfolglosen Ausschreibung, z.B. bei zu wenigen Angeboten, werden die gültigen Angebote akzeptiert und die Fehlmengen mittels in einem sogenannten Second Call erneut ausgeschrieben. Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten Last Call zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten. Sollte auch nach dem Last Call keine ausreichende Sekundärregelreserve vorhanden sein, hat APG das Recht, Anbieter mit geeigneten technischen Erzeugungsanlagen zur Bereitstellung und Erbringung der Sekundärregelung zu verpflichten (Einweisung).

Energieausschreibung - Regelarbeitsmarkt

Ausgeschriebene Produkte

Sekundärregelenergie wird in einer Produktauflösung von 15 Minuten zugeschlagen:

 

Produktname
SRL_0000_0015_POS SRL_0000_0015_NEG
SRL_0015_0030_POS SRL_0015_0030_NEG
SRL_0030_0045_POS SRL_0030_0045_NEG
SRL_0045_0100_POS SRL_0045_0100_NEG
SRL_0100_0115_POS SRL_0100_0115_NEG
... ...
SRL_2345_0000_POS SRL_2345_0000_NEG

 

Mindest- und Maximalgebot

Die Mindestgebotsgröße für Angebote eines Anbieters je Produkt beträgt 1 MW. Darüberhinausgehende Angebote können in ganzen 1-MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.

Ablauf einer Energieausschreibung

Die benötigte Sekundärregelenergie wird in Österreich untertägig (von Montag bis Sonntag) ausgeschrieben. Gebote können ab dem erfolgreichen Abschluss der Leistungsausschreibung bis 25 Minuten vor Lieferzeitraum der jeweiligen Produktzeitscheibe abgegeben und angepasst werden. Die wichtigsten Zeitpunkte der Ausschreibung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

 

Ereignis Beschreibung Zeitpunkt

Bekanntgabe der Ergebnisse der SRL-Ausschreibung

= Gate Open Time

Gate Open aller SRE-Ausschreibungen für Liefertag D und Produkt P spätestens D-1 09:30
Gate Closure Time Gate Closure Time der SRE-Ausschreibung je Produktzeitscheibe mit Start T und Produkt P T-25min
Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse Spätester Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Ergebnisse der SRE-Ausschreibung für Liefertag D T-10min

 

Zuschlagsverfahren

Nach dem Ende des Angebotszeitraums der Energieausschreibung werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge vergeben:

  1. Niedrigster Energiepreis bei positiver Sekundärregelreserve bzw. höchster Energiepreis bei negativer Sekundärregelreserve;
  2. Bei Gleichheit der Energiepreise erfolgt der Zuschlag nach einem reproduzierbaren Zufall.

Gebote von Marktteilnehmern, die eine Zuschlagsinformation erhalten haben, sind für die jederzeitige Aktivierung verfügbar zu halten.

Verfahren bei Unterbrechungen

Kann der Prozess der Energieausschreibung aus technischen Gründen nicht vollständig abgeschlossen werden, verlieren alle bis dahin getätigten Eingaben ihre Gültigkeit. Für die Bildung der Merit-Order-Liste werden Ersatzenergiepreise berechnet.

Die Berechnung der Ersatzenergiepreispreise für Liefertag D erfolgt dabei je Anbieter und je Produktzeitscheibe auf Basis der für die 14 Liefertage vor Gate Closure Time der Leistungsausschreibung (D-1) abgegebenen Energiegebote des Anbieters. Die Berechnungsschritte für Liefertag D sind wie folgt:

  • Sortierung der Gebote jedes Anbieters je Produktzeitscheibe
    • Die Energiegebote für Liefertage D-15 bis D-2 werden nach dem Energiepreis (aufsteigend für positive SRE, absteigend für negative SRE) und bei Gleichheit aufsteigend nach Leistungsgebotsgröße sortiert.
    • Die Leistungsgebote für Liefertag D werden aufsteigend nach Leistungspreis und bei Gleichheit nach Energiepreis (aufsteigend für positive SRE, absteigend für negative SRE) und Zeitstempel (aufsteigend) sortiert.
  • Bildung einer durchschnittlichen 1-MW-MOL
    • Auf Basis der abgegebenen Energiepreise wird der durchschnittliche Preis für das erste MW, das zweite MW, etc. gebildet.
    • Diese MOL muss anschließend erneut sortiert werden (aufsteigend für positive SRE, absteigend für negative SRE).
  • Bildung der Ersatzenergiepreis-MOL
    • Die Ersatzenergiepreise errechnen sich aus der 1-MW-MOL und den Mengen der abgegebenen Gebote der Leistungsausschreibung für den betroffenen Liefertag D.
    • Der Ersatzenergiepreis eines Gebots ist dabei der Mittelwert der Preise aus der 1-MW-MOL entsprechend der Mengen der abgegebenen Leistungsgebote.

Im Rahmen der Berechnung kann es zu zwei Sonderfällen kommen: 

  • Der Anbieter hat innerhalb der letzten 14 Kalendertage vor Liefertag keine gültigen Energiepreise für eine oder mehrere Produktzeitscheiben abgegeben. Als Ersatz wird die 1-MW-MOL für diesen Anbieter als Durchschnitt der 1-MW-MOLs aller anderen Anbieter gebildet.
  • Die angebotene Menge in einer Produktzeitscheibe in der jeweiligen Leistungsausschreibung übersteigt jene der letzten 14 Liefertage vor Gate Closure Time der Leistungsausschreibung (D-1) und somit auch die Länge der 1-MW-MOL. In diesem Fall wird der letzte Ersatzenergiepreis für alle folgenden MWs weitergeschrieben.

Oft gestellte Fragen - FAQ

Was ist Sekundärregelreserve?

Die Sekundärregelreserve wird benötigt, um die Leistungsbandbreite der aktivierten Primärregelreserve wieder verfügbar zu machen. Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können. Die Sekundärregelung wird dann aktiviert, wenn die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden dauert oder angenommen wird, dass sie länger als 30 Sekunden dauern wird. Davor wird die Abweichung des Netzes nur durch die Primärregelung abgedeckt.

Was ist das Sekundärregelband?

Zur Stabilisierung der Netzfrequenz durch die Sekundärregelung muss eine Aktivierung der Regelreserve in beide Richtungen (höhere/verminderte Erzeugung) möglich sein. Das für die Sekundärregelung aktivierbare Leistungsband heißt Sekundärregelband.

Müssen Kraftwerke, die Sekundärregelreserve bereitstellen, ständig in Betrieb sein?

Anbieter, die sich zur Bereitstellung von Sekundärregelreserve verpflichtet haben, müssen ihre Verpflichtung über den gesamten Lieferzeitraum ohne Unterbrechung erfüllen. Sekundärregelreserve kann generell nur in Anlagen bereitgestellt werden, die in Betrieb sind. Der Anbieter kann jedoch frei entscheiden, in welchen seiner präqualifizierten Erzeugungsanlagen die Sekundärregelreserve aktuell bereitgestellt wird. Es muss nur sichergestellt sein, dass die vereinbarte Vorhaltung in Summe erfüllt wird.

Was passiert, wenn ein Anbieter eine eingegangene Verpflichtung zur Bereitstellung von Sekundärregelreserve aufgrund technischer Probleme nicht erfüllen kann?

Der Anbieter hat der Austrian Power Grid AG unverzüglich telefonisch und ebenso per E-Mail zu informieren, wenn er seine Vorhaltungspflicht aufgrund technischer Probleme nicht mehr erfüllen kann.

Ist der Ausfall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen, kann die Austrian Power Grid AG eine Vertragsstrafe sowie Schadensersatz einfordern.

Bei wiederholter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen kann die Austrian Power Grid AG den Rahmenvertrag mit dem Anbieter kündigen.

Kann ein Kraftwerk zugleich zur Sekundärregelung und zu anderen Zwecken verwendet werden?

Erzeugungseinheiten, die Sekundärregelreserve bereithalten, können daneben beliebige Fahrplan- und auch Reservelieferungen durchführen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt das vereinbarte Sekundärregelband nachweislich frei verfügbar ist. D. h. ausgehend vom aktuellen Arbeitspunkt muss jederzeit sowohl eine Leistungserhöhung als auch Leistungsverminderung im vereinbarten Umfang und mit vereinbarter Qualität möglich sein.

Wie wird die Qualität der Sekundärregelung überprüft?

Der Anbieter muss der Austrian Power Grid AG mittels Online-Übertragung zeitgestempelte Messwerte von Frequenz, Arbeitspunkt und Erzeugung der einzelnen Erzeugungseinheiten für das Monitoring zur Verfügung stellen.

Schließlich muss der Anbieter diese Werte auch selbst aufzeichnen, um der Austrian Power Grid AG allfällig nicht übertragene Werte gegebenenfalls auch nachträglich zur Verfügung stellen zu können.

Nähere Spezifikationen finden sich in den Präqualifikationsunterlagen für die Sekundärregelung.

Gibt es einen Arbeitspreis für Sekundärregelenergie?

Ja, bei der Sekundärregelenergie verwenden wir sowohl einen Leistungspreis als auch einen Arbeitspreis, wobei auf Basis der angebotenen Arbeitspreise eine Abrufliste (Merit-Order-List) erstellt wird. Die Abrufe von Sekundärregelenergie erfolgen entsprechend dieser MOL, beginnend beim günstigsten Angebot. Zur Vergütung kommt unabhängig von Abrufen die zugeschlagene Leistung (Leistungspreis) für die Bereitstellung von SRL sowie die tatsächlich abgerufene Energie (Arbeitspreis).

Werden die einzelnen Gebote, die bei einer Ausschreibung abgegeben werden, veröffentlicht?

Am Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die ausgeschriebene Menge an Sekundärregelreserve erreicht ist. Jeder Anbieter erhält den Preis vergütet, zu dem er angeboten hat. Veröffentlicht wird der Durchschnittspreis der akzeptierten Gebote je ausgeschriebener Zeitscheibe auf der Ausschreibungsplattform unter der Rubrik Ergebnisse.

Was passiert, wenn es zu wenig Angebote gibt, um die volle benötigte Sekundärregelreserve bereitzustellen?

Für den Fall, dass die Menge der akzeptierten Angebote für Sekundärregelreserve kleiner als die ausgeschriebene Menge ist, kommt es zunächst zu einer zweiten Ausschreibung über die noch ausstehende Menge (Restmenge).

Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten „Last Call“ zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert die APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten.

Sollte auch nach dem „Last Call“ keine ausreichende Sekundärregelreserve vorhanden sein, hat die APG das Recht, Anbieter mit geeigneten technischen Erzeugungsanlagen zur Bereitstellung und Erbringung der Sekundärregelung zu verpflichten (Einweisung).

Ansprechpartner

placeholder_division.png

Market Operations

SRL-Kooperationen

Österreich und Deutschland beschaffen und aktivieren gemeinsam die Sekundärregelleistung. Mithilfe dieser Kooperation wird die gegenläufige Aktivierung von Sekundärregelleistung (SRL) vermieden, indem in beiden Ländern ein Bedarfsausgleich (Imbalance Netting) durchgeführt wird.

PICASSO / IGCC

APG ist Teil des Internationalen Netzregelverbundes (IGCC), im Zuge dessen die gegenläufige Aktivierung von Sekundärregelreserven vermieden werden soll. Ab dem Go-Live und dem Beitritt APGs zur Europäischen Plattform für die Aktivierung von Sekundärregelreserven (PICASSO) wird diese bilaterale Kooperation auf die europäische Ebene ausgeweitet.

Zur Hauptnavigation