prl-ch
02.07.2013
Eine der wichtigsten Aufgaben eines Übertragungsnetzbetreibers ist es, in jeder Sekunde die sensible Balance zwischen Stromerzeugung und -verbrauch in seinem Verantwortungsgebiet (Regelzone) aufrecht zu erhalten. Dieses Gleichgewicht schwankt laufend und muss daher ständig ausgeglichen werden. Die Schwankungen werden durch die vermehrte Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien immer größer. Die dazu notwendige Regelenergie wird in 3 Stufen ins Netz eingespeist (Primärregelleistung, Sekundärregelung und Tertiärregelung). APG beschafft diese in marktbasierten Ausschreibungen.
Mit 3.7.2013 starten APG und der Schweizer Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid eine regelzonenüberschreitende Kooperation im Hinblick auf die Primärregelung. Die beiden Übertragungsnetzbetreiber führen auch weiterhin ihre nationalen Ausschreibungen zur Beschaffung der Primärregelenergie durch, verschränken aber in einem darauffolgenden Abstimmungsprozess die Gebote der Marktteilnehmer zu einer gemeinsamen Angebotsliste („Common Merit Order“) um somit die Gesamtkosten zu reduzieren. Für den Austausch von Primärregelung erfolgt keine Reservierung von Übertragungskapazitäten.
Der Vorteil für die Marktteilnehmer liegt darin, dass sie einen vergrößerten Primärregelmarkt zur Verfügung haben, während der allgemeine Vorteil in den erwarteten Kosteneinsparungen für das Gesamtsystem und somit für die Kostenträger der Primärregelleistung liegt.
Eine Beschreibung des Modells ist auf der Seite Regelzonenüberschreitende Kooperation bei der Primärregelung zu finden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt über die Ausschreibungsplattform der APG.