inc-eles
08.05.2013
Eine der wesentlichsten Aufgaben eines Übertragungsnetzbetreibers ist die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Ausgleichs zwischen erzeugter und verbrauchter Energie innerhalb der Regelzone durch den Einsatz von Regelenergie.
APG und ELES (Übertragungsnetzbetreiber von Slowenien) werden ab 14.5.2013 die gegenläufige Aktivierung von Sekundärregelenergie vermeiden, sofern es die verfügbaren Netzkapazitäten zulassen. Es erfolgt keine Reservierung von Netzkapazitäten für den Austausch von Regelenergie. Durch diese Kooperation können die Kosten für die Netzregelung in beiden teilnehmenden Ländern gesenkt werden.
Die ausgetauschten Leistungen (d. h. die vermiedenen Abrufe von Sekundärregelenergie in der Regelzone APG) werden ab 14.5.2013 auf der Seite Sekundärregelung im Viertelstundenraster veröffentlicht.