Energiewirtschaftliche Entwicklung
Die Energiewirtschaft in Europa durchläuft einen noch nie dagewesenen Transformationsprozess. Bereits mit dem Beschluss der Kyoto-Ziele wurden erste Schritte gesetzt, um den Klimaschutz weltweit nachhaltig voranzutreiben. Dieser Prozess wurde durch die 20/20/20-Klimaziele der Europäischen Union und die jüngsten nationalstaatlichen Beschlüsse im Bereich „Ausstieg aus der Kernenergie“ wesentlich beschleunigt. Österreich sah sich immer als Wegbereiter dieser Entwicklungen und wird dies auch in Zukunft sein. Die kürzlich erfolgte Beschlussfassung der Novellierung des österreichischen Ökostromgesetzes im Juli 2011 ist ein weiterer Beweis dieser Vorreiterrolle.
Steigerung des Anteils an Erneuerbaren
Die 20/20/20-Klimaziele der Europäischen Union sind ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Energieversorgung und werden einen Beitrag zur Erhöhung der erneuerbaren Energien an der Gesamtproduktion auf 35 % in Europa leisten. Bis zum Jahr 2050 soll die europäische Stromversorgung fast CO2-neutral erfolgen, wofür rund 80% der Stromerzeugung in Europa aus erneuerbaren Energien notwendig ist. Die EWIS Studie (European Wind Integration Study) prognostiziert bereits für den Zeitraum bis 2020 eine beinahe Verdreifachung der in Europa installierten Windkraftleistung von 70 GW auf mehr als 200 GW. Ganz ähnlich ist die Entwicklung im Bereich der Photovoltaik.
Konsequenzen für das Stromnetz
Der Ausbau der Übertragungsinfrastruktur ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Erreichung der oben genannten Ziele. Bestätigt wird dies durch den 2010 von der ENTSO-E, der Gemeinschaft der europäischen Übertragungsnetzbetreiber erstmals veröffentlichten 10-Jahres-Netzausbauplan, welcher im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde. Dieser definiert einen Ausbaubedarf von über 35.000 km neuer Hochspannungsleitungen in Europa und rechnet mit Investitionskosten von über 25 Milliarden Euro.
Allein in Deutschland sind entsprechend der DENA II Studie rund 3.500 km Ausbau der Übertragungsnetzinfrastruktur notwendig. Außerdem steigen die Anforderungen im Bereich der Netzsteuerung massiv, wofür neue Technologiekonzepte wie Smart Grids entwickelt werden. EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat mit dem European Infrastructure Package diese Herausforderung aufgegriffen.
Im Herbst dieses Jahres wird er einen „Action Plan“ vorlegen, der die wesentlichen Maßnahmen zur Erreichung der EU-Klimaziele beinhalten wird (u.a. Kriterienkatalog, Auflistung von Projekten von europäischem Interesse). Auch darin wird dem notwendigen Ausbau der Netzinfrastruktur herausragende Bedeutung beigemessen.
Ökostrom aus Österreich
Österreich steht angesichts des kürzlich vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Ökostromgesetz 2012, das die Ökostromförderung massiv aufstockt, vor ähnlichen Herausforderungen. Die installierte Windkraftleistung soll sich bis 2020 von 1.000 MW auf 3.000 MW verdreifachen. Im Bereich der Photovoltaik ist die Zielsetzung mit einer Verzwölffachung auf rund 1.200 MW sogar noch ambitionierter. Als tragende Säule der österreichischen Stromerzeugung wird auch die heimische Wasserkraft weiter ausgebaut.
APG-Masterplan 2020
Gemäß ihrer gesetzlichen Verantwortung, die Übertragungsnetze vorausschauend sicher und zuverlässig auszubauen, hat die Austrian Power Grid AG (APG) erstmals im Jahr 2009 den APG-Masterplan veröffentlicht. Darin definiert die APG ihre langfristige strategische Netzausbauplanung, welcher die eben beschriebenen energiewirtschaftlichen Entwicklungen in Europa zugrunde liegen. Ein wesentlicher Anteil der im APG-Masterplan definierten Projekte sind seitens der Europäischen Kommission als TEN-Projekte klassifiziert und damit als besonders dringlich eingestuft. Außerdem sind die im Masterplan definierten Ausbau- und Netzverstärkungserfordernisse europaweit abgestimmt und Teil des 10-Jahres-Netzausbauplans der ENTSO-E.
Der neue Netzentwicklungsplan
Der Netzentwicklungsplan (NEP) ist eine gesetzliche Verpflichtung (gemäß § 37 ElWOG 2010) und basiert auf den langfristigen strategischen Planungen des APG-Masterplans 2020. Damit informiert die APG alle Stakeholder, welche wichtigen Übertragungsinfrastrukturen in den nächsten zehn Jahren (2012 – 2021) im Netz der APG ausgebaut werden müssen. Der NEP enthält eine Auflistung bereits beschlossener Investitionen sowie Projekte, welche binnen der nächsten drei Jahre umzusetzen sind. Darüber hinaus ist im NEP die weitere Netzplanung für die nächsten zehn Jahre, unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten längerfristigen energiewirtschaftlichen Entwicklungsprognose dargestellt.
Die enthaltenen Projekte werden in Projekte von nationalem und europäischem Interesse einerseits, und Netzanschluss- bzw. Netzverbundprojekte, die durch andere Marktteilnehmer ausgelöst werden, andererseits kategorisiert. Letztere sind im Netzentwicklungsplan dargestellt, sofern die notwendigen vertraglichen Voraussetzungen (z.B. Abschluss einer Grundsatzvereinbarung oder eines Errichtungsvertrags) vorliegen und damit eine hinreichende Planungssicherheit besteht.
Insgesamt sind im Zeitraum 2010 bis 2021 jährliche Investitionen in der Höhe von etwa 150 Mio. Euro vorgesehen, die sowohl der APG, als auch den zuständigen Genehmigungsbehörden große Anstrengungen abverlangen.
Die Realisierung der Projekte des Netzentwicklungsplans und die damit in Zusammenhang stehende Verstärkung der Netzkapazitäten entsprechend den bestehenden bzw. prognostizierten Erfordernissen sind eine wesentliche Voraussetzung um die wichtigen Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers für Österreich weiterhin erfüllen zu können.
Die Konsultationsfrist ist mit 12. August 2011 verstrichen. Unter Berücksichtigung der eingelangten Kommentare wird der Netzentwicklungsplan 2011 bei der E-Control zur Genehmigung eingereicht.