Zur Deckung der Kosten, die einem Netzbetreiber für Betrieb und Instandhaltung des Netzes entstehen, verrechnet dieser an alle angeschlossenen Netznutzer eine fixe Gebühr für den Stromtransport. Diese Gebühr wird in Abhängigkeit der Spannungsebene von der E-Control, dem österreichischen Stromregulator, per Verordnung als Tarif festgelegt.
Die Höhe des Tarifs wird dabei so festgelegt, dass sämtliche vom Regulator anerkannten Kosten eines Netzbetreibers damit abgedeckt werden.
So stellt das Netz eine Art Marktplatz dar, auf dem sich der Kunde seinen Energielieferanten frei wählen kann. Die Verrechnung der bezogenen Energie erfolgt direkt durch den Energielieferanten, welcher im Gegensatz zu den Netzgesellschaften dem freien Wettbewerb ausgesetzt ist.
Im Rahmen der Netztarifierung wurde das österreichische Stromnetz in sieben Ebenen gegliedert.
Ausgehend von der Netzebene 1, welche sich aus den 220-kV- und 380-kV-Netzen von APG, TIWAG-Netz AG und VKW-Netz AG zusammensetzt, über die unterlagerten Netze von 110-kV- bis hin zu den 400-V-Netzen, an welche die meisten Endverbraucher (z. B. Haushalte) angeschlossen sind.
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Nennspannung |
| Netzebene 1 |
380 kV und 220 kV |
| Netzebene 2 |
Umspannung von 380 u. 220 kV auf 110 kV |
| Netzebene 3 |
110 kV |
| Netzebene 4 |
Umspannung von 110 kV auf 10 kV bis 30 kV |
| Netzebene 5 |
10 kV bis 30 kV |
| Netzebene 6 |
Umspannung von 10 bis 30 kV auf 400 V |
| Netzebene 7 |
400 V |
Eine Verrechnung der Netznutzung erfolgt auch zwischen Netzbetreibern. Die dem Netzbetreiber dadurch entstehenden Kosten fließen bei der Ermittlung des Tarifes für die Nutzung dessen Netzes durch weiter unterlagerte Netze oder Endverbraucher ein und sind für den Netzbetreiber daher nur ein Durchlaufposten.Der Tarif für die Netznutzung der Netzebene 1 der APG setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Brutto, Netto (Arbeit und Leistung), Systemdienstleistung, Netzverluste und Blindarbeit
Die aktuellen Tarife dazu entnehmen Sie der Homepage von E-Control: http://www.e-control.at/de/recht/bundesrecht/strom/verordnungen