Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.
Teilnahmebedingungen
Siehe Teilnahmebedingungen für Anbieter von Verlustenergie. Dort sind alle rechtlich bindenden Dokumente veröffentlicht.
Ausgeschriebene Produkte
Jahres-, Quartals- und Monatsprodukte jeweils für Base- und Peakzeiten bis zu 2 Jahre im Voraus
Ausgeschriebene Menge
Pro Ausschreibung meist im Bereich von einigen 10 Megawatt; insgesamt ca. 3 TWh pro Jahr.
Mindest- und Maximalgebot
Das Mindestgebot beträgt 1 MW. Darüber hinausgehende Angebote können in ganzen MW-Schritten abgegeben werden. Der Anbieter kann maximal so viel bieten, wie sein Kreditlimit zulässt.
Ausschreibungsplattform
Die Ausschreibungen werden ausschließlich über die elektronische Ausschreibungsplattform abgewickelt.
Wann finden die Ausschreibungen statt?
Der Angebotszeitraum ist üblicherweise Donnerstag von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr. Keine Ausschreibungen gibt es im Dezember, in der 1. Jännerhälfte und wenn der Donnerstag auf einen Feiertag fällt.
Zuschlagsverfahren
Am Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die erforderliche Summenleistung erreicht ist. Die bis zur erforderlichen Summenleistung gereihten Angebote erhalten den Zuschlag, wobei der Zuschlag auf das letzte (= teuerste) Angebot im Anlassfall beschränkt werden kann, um die Ausschreibungsmenge nicht zu überschreiten. Haben 2 Angebote den gleichen Preis, wird das früher abgegebene Angebot bevorzugt.
Jeder Anbieter erhält für seine Angebote, die den Zuschlag erhielten, den in diesen Angeboten geforderten Preis ("pay as bid").
Fahrplantechnische Abwicklung
Gegenüber dem Markt tritt eine eigens für die Abdeckung von Netzverlusten eingerichtete Sonderbilanzgruppe der APG als Einkäufer auf. Für die Anbieter von Verlustenergie, die bei einer Ausschreibung einen Zuschlag erhalten haben, handelt es sich um ein gewöhnliches Stromliefergeschäft. Die Weiterverteilung der Energie an die Betreiber der Netze, in denen die Verluste entstehen, erfolgt per Fahrplan durch die APG.