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Bedingungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen für die Regelenergie

Die Zulassung für die Ausschreibungen wird in der Regelzone APG in 2 Schritten organisiert:

1. Die technische Präqualifikation

Die technische Präqualifikation stellt den ersten Schritt zur Akkreditierung als Anbieter von Regelenergie dar. Mit der technischen Präqualifikation wird überprüft, ob die Erzeugungsanlagen des Anbieters die technischen Kriterien erfüllen, die zur Gewährleistung der notwendigen Qualität der Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung erforderlich sind. Für jede Regelenergieart muss eine eigene Präqualifikation durchgeführt werden, allerdings sind die Anbieter nicht dazu verpflichtet, sich für alle drei Regelenergiearten zu präqualifizieren. Sie können auch nur eine oder zwei Regelenergiearten anbieten (z. B. nur Tertiärregelung oder Primär- und Sekundärregelung, …).

Technische Rahmenanforderungen an die Erzeugungsanlagen sind im Operation Handbook der ENTSO-E, Policy 1, festgelegt. Der Antrag zur technischen Präqualifikation hat mittels der bereitgestellten, vom Antragsteller vollständig ausgefüllten Unterlagen zu erfolgen (siehe Linkbox rechts). Der Antragsteller gibt damit die erforderlichen Daten über sich und seine Anlagen bekannt. Der Antrag samt Unterlagen ist per Post zu übersenden:

Austrian Power Grid AG
UMM-E/Stromeinkauf
Wagramer Straße 19, IZD-Tower
1220 Wien
AUSTRIA

Die Präqualifikation ist grundsätzlich 3 Jahre gültig und muss rechtzeitig erneuert werden. Im Falle der Bestätigung der Erfüllung der einzelnen Anforderungen verlängert sich die Gültigkeit der Präqualifikation für die entsprechenden Anlagen um weitere 3 Jahre. Der Anbieter wird über die Verlängerung informiert. Bei wesentlichen Änderungen der entsprechenden Anlagen eines Anbieters (z. B. Änderung der Engpassleistung oder Umbau des Reglers) ist in jedem Fall eine neuerliche Präqualifikation der betroffenen Anlagen erforderlich. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag zur technischen Präqualifikation für weitere Anlagen gestellt und angenommen, so gilt für diese dasselbe Ablaufdatum der Präqualifikation wie für die ursprünglich präqualifizierten Anlagen.

Nach Einreichung der Präqualifikationsunterlagen wird der Antragsteller auf der entsprechenden elektronischen Ausschreibungsplattform registriert. Dem Antragsteller werden anschließend Benutzername und Zugangscode zugesendet.

2. Der Rahmenvertrag

Der Abschluss des Rahmenvertrages ist die zweite Bedingung, um für die Teilnahme an den Regelenergie-Ausschreibungen zugelassen zu werden. Der Vertrag ist für alle Anbieter gleich und enthält die Details des Rechtsverhältnisses zwischen Anbieter und Regelzonenführer. Die Unterzeichnung des Rahmenvertrags verpflichtet den Anbieter noch nicht zu einer konkreten Bereitstellung von Primär-, Sekundär- und Tertiärregelleistung im Rahmen einer Ausschreibung. Mit der Unterzeichnung beider Partner wird der Anbieter jedoch als akkreditierter Anbieter geführt und hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, auf der entsprechenden elektronischen Ausschreibungsplattform an allen Ausschreibungen der Regelenergie für die Regelzone APG teilzunehmen. Für jede Regelenergieart muss ein eigener Rahmenvertrag unterzeichnet werden.

LINKS

zu den benötigten Unterlagen:

  • Ausschreibungen der Primärregelleistung
  • Ausschreibungen der Sekundärregelleistung
  • Ausschreibungen der Tertiärregelleistung

KONTAKT

Stromeinkauf

Allgemeine Anfragen bezüglich Regelenergiemarkt und Angebote von Regelenergie

  • +43 (0)50320-56477
  • frontoffice.sdl@apg.at

KONTAKT

Dipl.-Ing. Alexander Stimmer

Anfragen zur technischen Präqualifikation für die Erbringung von Regelenergie

  • Alexander.Stimmer@apg.at

KONTAKT

Dipl.-Ing. Regina Müller

Anfragen zur technischen Präqualifikation für die Erbringung von Regelenergie

  • Regina.Mueller@apg.at
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