APG - Austrian Power Grid
  • english

Suche

  • ueber_uns
    • PORTRAIT & LEITBILD

    • Strategie
    •  
    • GESCHICHTE

    •  
    • ORGANISATION

    • Aufsichtsrat
    • Geschäftsleitung
    •  
    • EINKAUF/BESCHAFFUNG

    •  
    •  
    • DATEN & FAKTEN

    •  
    • POWER GRID CONTROL

    •  
    •  
    •  
    •  
  • netz
    • APG-NETZ

    •  
    • NETZPLANUNG

    •  
    • NETZVERBUND

    • TSC
    •  
    •  
    • ANLAGEN

    • Leitungsnetz
    • Betriebsregionen, Betriebsführung und Störungsmanagement
    • Instandhaltung
    •  
    • NETZAUSBAU

    • Netzentwicklungsplan 2011
    • Masterplan
    •  
    •  
    •  
    •  
  • marktinformationen
    • STROMMARKT

    • Rechtliches
    • Tarife
    •  
    • NETZREGELUNG

    • Teilnahmebedingungen
    • Deltaregelzone
    • Primärregelung
    • Sekundärregelung
    • Tertiärregelung
    • Ungewollter Austausch
    • Statistik
    •  
    •  
    • GRENZÜBERSCHREITENDER AUSTAUSCH

    • Auktionen
    • Verfügbare Kapazitäten
    • Intraday-Kapazitäten
    • Kapazitätskürzungen
    • Auswirkungen des Netzausbaus
    • Fahrpläne
    • Regeln zur Fahrplananmeldung
    • Lastflüsse
    •  
    •  
    • ERZEUGUNG

    • Erzeugungsprognose
    • Nichtverfügbarkeiten
    • Speicherstand
    • Ökostrom
    • Windenergie
    • Windenergieprognose
    • Installierte Kraftwerksleistung
    •  
    •  
    • LAST

    • Lastprognose
    • Lastdeckungsreserve
    •  
    • NETZVERLUSTE

    • Ausschreibungen
    • Beschaffungskonzept
    • Häufig gestellte Fragen
    •  
    •  
  • projekte
    • 380-KV-SALZBURGLEITUNG

    • Projektteil 1 (St. Peter - Salzburg)
    • Projektteil 2 (Salzburg - Tauern)
    •  
    • 380-KV-LEITUNG ST. PETER - STAATSGRENZE (SIMBACH)

    •  
    • 380-KV-LEITUNG SÜDBURGENLAND - WIEN SÜDOST (BURGENLANDLEITUNG)

    •  
    • 380-KV-LEITUNG DÜRNROHR - WIEN SÜDOST

    •  
    •  
    •  
    •  
    •  
  • news_presse
    • AKTUELLES

    •  
    • PRESSEAUSSENDUNGEN

    •  
    • DOWNLOADS

    • Bilder
    • Video
    •  
    • STANDPUNKTE

    •  
    •  
    •  
    •  
    •  
  • kontakt
  • karriere
    • ERFOLG BESTEHT AUS VIELEN TEILEN, WERDEN SIE EINER DAVON

    • Lehrlinge
    • Schülerinnen und Schüler
    • Absolventinnen und Absolventen
    • Fach- und Führungskräfte
    •  
    • IHRE BEWERBUNG - SCHRITT FÜR SCHRITT

    •  
    • FREIE POSITIONEN UND BEWERBUNG

    • Gezielte-Suche
    • Initiativbewerbung
    • Account-Login
    • Job-Benachrichtigung
    •  
    • AKTUELLES

    •  
    •  
    •  
    •  
    •  

Ausschreibungen der Primärregelleistung in der Regelzone APG

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten von Primärregelleistung zusammengestellt. Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen in der Download-Spalte.

Teilnahmebedingungen

Siehe Bedingungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen für die Regelenergie

Die benötigten Dokumente für die Teilnahme an den Ausschreibungen der Primärregelleistung finden Sie in der Download-Spalte rechts.

Ausgeschriebene Produkte

Der Ausschreibungszeitraum (jener Zeitraum, in dem die Primärregelleistung bereitgestellt werden soll) wird grundsätzlich jeweils mit Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr festgelegt (ein Produkt über 7 Tage).

Die gesamte Primärregelleistung muss in diesem Zeitraum ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie von den Anbietern in ihren Kraftwerken auch kontinuierlich freigehalten werden muss.

Das Produkt enthält positive und negative Primärregelreserve im gleichen Umfang. Getrennte Angebote für positive oder negative Primärregelleistung sind daher nicht möglich.

Ausgeschriebene Menge

Die in der Regelzone APG permanent vorzuhaltende Primärregelleistung beträgt:

  • +/-71 MW im Jahr 2012

Mindest- und Maximalgebot

Das Mindestgebot ist +/-2 MW. Darüber hinausgehende Angebote können in ganzen MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.

Ausschreibungsplattform

Die Ausschreibung wird ausschließlich über die elektronische Ausschreibungsplattform abgewickelt.

Wann finden die Ausschreibungen statt?

Der Angebotszeitraum ist üblicherweise Mittwoch von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr für Bereitstellung von Primärregelleistung in der Folgewoche.

Sollte für einen Ausschreibungszeitraum in Sonderfällen die Festlegung eines von diesem Schema abweichenden Angebotszeitraums erforderlich sein, so werden die Anbieter darüber zumindest eine Woche vor Beginn dieses abweichenden Angebotszeitraumes informiert.

Zuschlagsverfahren

Am Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die erforderliche Summenregelleistung erreicht ist. Die bis zur erforderlichen Summenregelleistung gereihten Angebote erhalten den Zuschlag, wobei der Zuschlag auf das letzte (= teuerste) Angebot im Anlassfall beschränkt werden kann, um die Ausschreibungsmenge nicht zu überschreiten.

Sollten zwei oder mehrere Angebote den gleichen Preis haben und würde mit deren Zuschlag die Ausschreibungsmenge überschritten, so erfolgen die dann beschränkten Zuschläge im Verhältnis der jeweils angebotenen Primärregelleistung, wobei die sich so ergebenden Anteile auf ganze MW-Werte gerundet werden. Die Rundung erfolgt dabei in der Weise, dass bei demjenigen Anbieter, dessen Anteil die größte erste Nachkommastelle aufweist, aufgerundet, beim verbleibenden Anteil bzw. bei den verbleibenden Anteilen abgerundet wird. Bei gleichen Nachkommastellen entscheidet der Zeitpunkt des Einlangens des Angebots.

Jeder Anbieter erhält für seine Angebote, die den Zuschlag erhielten, den in diesen Angeboten geforderten Leistungspreis ("pay as bid"). Arbeitspreis gibt es keinen, d. h. weder wird die vom Anbieter gelieferte Primärregelenergie vergütet noch muss der Anbieter die übernommene Primärregelenergie bezahlen. Da die tatsächliche Netzfrequenz um den Mittelwert von 50 Hz pendelt, beträgt die Primärregelenergie (gelieferte minus entnommener) im Mittel Null.

Abruf

Die Primärregelleistung wird durch den Einsatz von Turbinenreglern in Kraftwerken – ausgehend vom jeweiligen Arbeitspunkt – automatisch aktiviert. Ausgelöst wird die Aktivierung durch Abweichungen der Frequenz vom Sollwert (50 Hz), wobei mit zunehmender Frequenzabweichung auch die aktivierte Primärregelleistung zunimmt.

Die maximale Aktivierung (entspricht dem Auslegungsstörfall) erfolgt bei einer Frequenzabweichung von 200 mHz und darüber – die angebotene Primärregelleistung wird dann vollständig ausgeschöpft. Die maximale Aktivierung muss bis spätestens 30 Sekunden nach Auftreten der entsprechenden Frequenzabweichung erreicht werden. Sie muss über zumindest 30 Minuten zur Verfügung stehen.

Erfolglose Ausschreibung

Im Fall, dass die Menge der gültigen Angebote kleiner als die Ausschreibungsmenge ist, werden die Angebotsmengen, die die Zuschlagskriterien erfüllen, akzeptiert, und die auf die Ausschreibungsmenge fehlende Leistung wird neuerlich am Donnerstag ausgeschrieben. Die Anbieter werden über diese neuerliche Ausschreibung rechtzeitig informiert. Sollte trotz Wiederholung der Ausschreibung die Ausschreibungsmenge nicht erreicht werden, gilt die Ausschreibung für die fehlende Leistung als erfolglos.

Im Fall der erfolglosen Ausschreibung wird geeigneten Anbietern am Freitag entsprechend den Bestimmungen des ElWOG 2010 die Bereitstellung der fehlenden Primärregelleistung angeordnet (Einweisung).

DOWNLOADS

  • Technische Präqualifikation für Bezug /Lieferung von Primärregelreserve
  • Rahmenvertrag
  • Anlage 1: Kontaktstellen
  • Anlage 2: Erläuterung des Zuschlagsverfahrens
  • Anlage 4: Technische Bedingungen für die Messwerte
  • Ausschreibungskalender

LINKS

  • Ausschreibungsplattform für die Primärregelleistung
  • Ergebnisse der Ausschreibungen von Primärregelleistung

KONTAKT

Stromeinkauf

Allgemeine Anfragen bezüglich Regelenergiemarkt und Angebote von Regelenergie

  • +43 (0)50320-56477
  • frontoffice.sdl@apg.at
  • STROMMARKT
    • Rechtliches
    • Tarife
  • NETZREGELUNG
    • Teilnahmebedingungen
    • Deltaregelzone
    • Primärregelung
      • – Ausschreibungen
      • – Häufig gestellte Fragen
    • Sekundärregelung
    • Tertiärregelung
    • Ungewollter Austausch
    • Statistik
  • GRENZÜBERSCHREITENDER AUSTAUSCH
    • Auktionen
    • Verfügbare Kapazitäten
    • Intraday-Kapazitäten
    • Kapazitätskürzungen
    • Auswirkungen des Netzausbaus
    • Fahrpläne
    • Regeln zur Fahrplananmeldung
    • Lastflüsse
  • ERZEUGUNG
    • Erzeugungsprognose
    • Nichtverfügbarkeiten
    • Speicherstand
    • Ökostrom
    • Windenergie
    • Windenergieprognose
    • Installierte Kraftwerksleistung
  • LAST
    • Lastprognose
    • Lastdeckungsreserve
  • NETZVERLUSTE
    • Ausschreibungen
    • Beschaffungskonzept
    • Häufig gestellte Fragen

© AUSTRIAN POWER GRID AG, 2012

  • Nutzungsbedingungen