APG - Austrian Power Grid
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Netzregelung

Für eine stabile Netzfrequenz ist ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch unbedingt und jederzeit erforderlich. Abweichungen von diesem Gleichgewicht, die z. B. durch Kraftwerksausfälle oder unerwartete Verbrauchsänderungen verursacht werden können, müssen permanent durch Aktivierung von Kraftwerksleistung kompensiert werden. Die Aktivierung muss in beide Richtungen (höhere/verminderte Erzeugung) möglich sein. APG ist als Regelzonenführer für die Beschaffung und Aktivierung der benötigten Kraftwerksleistung in der Regelzone APG verantwortlich. (Eine Regelzone ist ein Netzbereich, innerhalb dessen das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch koordiniert wird.)

Regelenergiemarkt

Seit 2012 erfolgt in der Regelzone APG die Beschaffung der benötigten Regelleistung einheitlich durch APG mittels regelmäßiger Ausschreibungen. An diesen kann jeder Marktteilnehmer, der bestimmte technische und vertragliche Bedingungen erfüllt, teilnehmen.

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen werden drei Regelenergiearten unterschieden. Näheres über die betreffenden Ausschreibungen ist auf den einzelnen Seiten angegeben (direkte Links in der rechten Spalte). Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die genannten Ansprechpartner (ebenfalls in der rechten Spalte).

Primärregelung

Die Primärregelung wird dazu benötigt, ein auftretendes Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch innerhalb weniger Sekunden automatisch durch entsprechende Aktivierung (Regelung) zu kompensieren und damit die Frequenz zu stabilisieren. Im Netz von Kontinentaleuropa wird eine Primärregelleistung von +/-3000 MW ständig bereitgehalten. Jede Regelzone trägt entsprechend ihrer Jahreserzeugung einen Anteil dazu bei. Die von der Regelzone APG vorzuhaltende Primärregelleistung beträgt größenordnungsmäßig etwa +/-70 bis 80 MW.

Der Kosten für die Vorhaltung der Primärregelleistung werden den Stromerzeugern mit einer installierten Engpassleistung von über 5 MW gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) verrechnet.

Die erbrachte Primärregelenergie wird zwischen den Regelzonen als ungewollter Austausch registriert und kompensiert.

Sekundärregelung

Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können. Die Sekundärregelung wird dann aktiviert, wenn die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden dauert oder angenommen wird, dass sie länger als 30 Sekunden dauern wird. Davor wird ein Überschuss bzw. Defizit im Netz nur durch die Primärregelung ausgeglichen.

Das erforderliche Ausmaß der Sekundärregelung ist abhängig von der Größe der Regelzone und der Verfügbarkeit von Kraftwerken in der Regelzone. Die Sekundärregelung muss in der Lage sein, den Ausfall des größten Kraftwerksblocks in der Regelzone auszugleichen. In der Regelzone APG wird der größte Kraftwerksblock durch die Sekundärregelung in Kombination mit der Tertiärregelung abgedeckt.

Der Leistungspreis der Sekundärregelung wird den Stromerzeugern mit einer installierten Engpassleistung über 5 MW gemäß der Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) verrechnet. Diese Tarifkomponente wird Systemdienstleistung genannt. Die aktuelle SNT-VO 2010 ist auf der Website des österreichischen Regulators unter www.e-control.at zu finden.

Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelenergie werden als Teilkomponente der gesamten Ausgleichsenergie von APCS, der unabhängigen Verrechnungsstelle in der Regelzone APG, verursachergerecht an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.

Tertiärregelung (Minutenreserve)

Sollte die Abweichung der Regelzone länger als 15 Minuten dauern, wird die sogenannte Tertiärregelleistung aktiviert. (Sie wird auch „Minutenreserve“ genannt.) Die Tertiärregelung dient der Entlastung der Sekundärregelung, damit diese wieder frei wird, um im Bedarfsfall die Primärregelung zu unterstützen bzw. wieder verfügbar zu machen. Die Tertiärregelung kann automatisch oder manuell aktiviert werden. In der Regelzone APG erfolgt bei der Tertiärregelung ein manueller Abruf. In der Regelzone APG dient die Tertiärregelung auch zur Unterstützung der Sekundärregelung, damit der größte Kraftwerksblock bei einem Ausfall kompensiert werden kann, ohne dass die Netzstabilität gefährdet wird.

Aus den Kosten und Volumen der Minutenreserve wird der Ausgleichsenergiepreis abgeleitet. Er wird aufgrund der Bestimmungen in den Marktregeln für den Ausgleichsenergiemarkt erst im Folgemonat veröffentlicht und ist unter www.apcs.at zu finden.

Die abgerufene Minutenreserve wird auch zeitnah auf der APG-Seite Deltaregelzone publiziert (indikative Werte).

Rechtliche Grundlagen der Netzregelung

  • Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG)
  • Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR)
  • ENTSO-E Operation Handbook, Policy 1 und Appendix 1 über Load-Frequency Control and Performance

Links zu diesen Rechtsgrundlagen sind auf der Seite Rechtliches gesammelt.

LINKS

  • Ausschreibungen der Primärregelleistung
  • Ausschreibungen der Sekundärregelleistung
  • Ausschreibungen der Tertiärregelleistung
  • Ausschreibungsplattform für die Primärregelleistung
  • Ausschreibungsplattform für die Sekundär- und Tertiärregelleistung
  • APCS Power Clearing and Settlement (Bilanzgruppenkoordinator der Regelzone APG)

KONTAKT

Stromeinkauf

Allgemeine Anfragen bezüglich Regelenergiemarkt und Angebote von Regelenergie

  • +43 (0)50320-56477
  • frontoffice.sdl@apg.at

KONTAKT

Dipl.-Ing. Alexander Stimmer

Anfragen zur technischen Präqualifikation für die Erbringung von Regelenergie

  • Alexander.Stimmer@apg.at

KONTAKT

Dipl.-Ing. Regina Müller

Anfragen zur technischen Präqualifikation für die Erbringung von Regelenergie

  • Regina.Mueller@apg.at
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