APG - Austrian Power Grid
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Regeln zur Anmeldung von grenzüberschreitenden Fahrplänen

Die folgenden Tabellen enthalten jene Informationen, die Fahrpläne je nach Auktion und Grenze unterschiedlich betreffen. Für allgemeinere Informationen zur Fahrplananmeldung verweisen wir auf die weiterführenden Links im Kasten rechts.

Änderungen der Fahrplanregeln sind möglich. In diesem Fall werden alle Bilanzgruppenverantwortlichen in der Regelzone APG per E-Mail benachrichtigt.

Jahres- und Monatskapazitäten

Für Fahrpläne, die in jährlichen oder monatlichen Auktionen ersteigerte Kapazitäten nutzen, gelten folgende Regeln:
 

 

Tschechien

Ungarn

Slowenien

Italien

Schweiz

Deutschland

Business Type

A03

Kein deklarierter Engpass, daher werden keine Jahres- und Monatskapazitäten versteigert

Capacity Contract Type

A04 für Jahreskapazitäten,
A03 für Monatskapazitäten

Capacity Agreement Identification

Vergabe vom Central Allocation Office Freising

Vergabe von der Capacity Allocating Service Company (CASC.EU)

Frühest mögliche Anmeldung

D - 2 12:30

Anmeldeschluss

D - 2 17:00

D - 1 7:15

D - 1 8:00

Anmeldeverfahren

m:n

B:N, in Richtung APG>Italien auch N:B

A:A

Zeitraster

 60 min (4 gleiche Viertelstundenwerte)

 15 min

Leistungsstufen

1 MW (mit 3 Nullen als Nachkommastellen)

1 kW (MW mit 3 Nachkommastellen)

Tageskapazitäten (Day ahead)

Die folgenden Regeln gelten für Kapazitäten aus täglichen Auktionen bzw. für die Anmeldung eines Energieaustauschs mit den Regelzonen des deutschen Regelblocks.
 

Tschechien

Ungarn

Slowenien

Italien

Schweiz

Deutschland

Business Type

A03

A06

Capacity Contract Type

A01

Nicht verwendet

Capacity Agreement Identification

Vergabe vom Central Allocation Office Freising

Vergabe von der Capacity Allocating Service Company (CASC.EU)

Nicht verwendet

Frühest mögliche Anmeldung

Nach Abschluss der Tagesauktion

30 Tage im Voraus

Anmeldeschluss

D - 1 14:30

Anmeldeverfahren

m:n

A:A

Zeitraster

 60 min (4 gleiche Viertelstundenwerte)

 15 min

Leistungsstufen

1 MW (mit 3 Nullen als Nachkommastellen)

1 kW (MW mit 3 Nachkommastellen)

Intraday-Kapazitäten

Auch Fahrpläne, die Intraday-Kapazitäten nutzen, sind getrennt von den anderen Fahrplanzeitreihen nach eigenen Regeln anzumelden. Nur an der Grenze zu Deutschland, wo es derzeit keinen Engpass gibt, werden die Zeitreihen aus der Day-ahead-Anmeldung weiterverwendet.

Achtung: Jede intraday erfolgende Änderung oder Hinzufügung von grenzüberschreitenden Fahrplänen muss telefonisch bei der APG angekündigt werden. Näheres ist auf der Seite Intraday-Kapazitäten beschrieben.
 

Tschechien

Ungarn (ab 15.6.2012)

Slowenien

Italien

Schweiz

Deutschland

Business Type

A03

Kein Intraday-Handel

A03

A06

Capacity Contract Type

A07

A01

Nicht verwendet

Capacity Agreement Identification

Vergabe vom Auction Office CEPS

Vergabe von ELES

SWISS00000 für Richtung APG>Schweiz,
SWISS00001 für Richtung Schweiz>APG

Nicht verwendet

Frühest mögliche Anmeldung

D - 1 18:00

D - 1 18:00

Anmeldeschluss

90 min vor Beginn des 4-Stunden-Blocks (0:00-4:00, 4:00-8:00 usw.)

45 min vor Beginn der vollen Stunde

45 min vor Beginn der vollen Stunde

Anmeldeverfahren

m:n

A:A

Zeitraster

60 min (4 gleiche Viertelstundenwerte)

15 min

Leistungsstufen

1 MW (mit 3 Nullen als Nachkommastellen)

1 kW (MW mit 3 Nachkommastellen)

Bei einer Intraday-Änderung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass nur die Version jener Fahrplanzeitreihe erhöht wird, die verändert oder hinzugefügt wurde. Alle Fahrplanzeitreihen, die nicht von der Intraday-Änderung betroffen sind, dürfen in ihrer Versionsnummer (Senders Time Series Version) keinesfalls geändert werden. Intraday-Änderungen, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden zur Gänze abgelehnt.

Anmeldeverfahren

A:A

Die regelzonenüberschreitenden Fahrpläne sind zwischen der Bilanzgruppe (Bilanzkreis) desselben Bilanzgruppenverantwortlichen (Bilanzkreisverantwortlichen) mit identem Energy Identification Code (EIC) anzumelden, d. h. der Kapazitätsrechtsbesitzer muss den Fahrplan zur Ausnützung seines Kapazitätsrechts auf beiden Seiten der Grenze selbst anmelden.

B:N

Die Anmeldung von grenzüberschreitenden Fahrplänen kann vom Kapazitätsrechtsbesitzer selbst oder von Vertretern („Nomination Agents“), die er ernannt hat, vorgenommen werden. Auf der Exportseite kann er maximal einen Vertreter (B) ernennen; auf der Importseite beliebig viele (N). Im Rechtedokument („Programming Authorization“) wird immer Vertreter B eingetragen, d. h. solange ein Vertreter ernannt wurde, darf der Kapazitätsrechtsbesitzer auf dieser Seite der Grenze die Fahrplananmeldung nicht selbst durchführen. Details werden in den entsprechenden Auktionsregeln festgelegt.

N:B

Wie B:N, aber auf der Exportseite können beliebig viele Vertreter ernannt werden und auf der Importseite maximal einer.

m:n

Auf mindestens einer Seite der Grenze muss der EIC der Bilanzgruppe (bzw. des Bilanzkreises) mit dem EIC des Kapazitätsrechtsbesitzers übereinstimmen, d. h. es sind direkte grenzüberschreitende Geschäfte mit beliebigen Handelspartnern möglich.

Zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten wird dringendst empfohlen, regelzonenüberschreitende Fahrpläne stets nach der Variante A:A (spiegelbildliche Bilanzgruppen/Bilanzkreise desselben Verantwortlichen) anzumelden. Dadurch kann nachweislich eine Minimierung der Fehler bei der Fahrplananmeldung und somit eine sehr sichere Geschäftsabwicklung garantiert werden.

Saldierung

Fahrpläne sind grundsätzlich saldiert und mit nicht negativen Werten anzumelden. Fahrplanzeitreihen, die sich in mindestens einem der Elemente "Business Type", "Capacity Contract Type" oder "Capacity Agreement Identification" unterscheiden, dürfen jedoch nicht zusammengefasst werden. Deshalb kann es bei externen Fahrplanzeitreihen vorkommen, dass in einer Fahrplananmeldung mehrere Fahrplanzeitreihen vorhanden sind, die einen Export vom bzw. Import zum gleichen Geschäftspartner beschreiben.

An Grenzen ohne Engpass (Deutschland) können die Fahrplanzeitreihen bei Bedarf auch intraday noch geändert werden. Zeitgleicher Export und Import beim gleichen Geschäftspartner ist hier nicht erlaubt. An Grenzen mit Engpass sind hingegen nach Anmeldeschluss keinerlei Änderungen an den Fahrplanzeitreihen zulässig. Bei Bedarf kann jedoch dayahead bzw. intraday eine weitere Zeitreihe, auch in der Gegenrichtung, angemeldet werden (sofern die Bilanzgruppe im Besitz des entsprechenden Kapazitätsrechts ist).

LINKS

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